CDU-Politiker Kuhlmann soll über Jahre hinweg zu hohe Mieten von Hartz-IV-Empfängern abkassiert haben. Ersten Prozess verlor er nun.
Hamburg. Der angeklagte CDU-Politiker Thorsten Kuhlmann, der über Jahre hinweg zu hohe Mieten von Hartz-IV-Empfängern kassiert haben soll, ist in einem ersten Prozess schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht St. Georg verurteilte Kuhlmanns Immobilien GmbH zu einer Rückzahlung von 21.000 Euro an den Kläger, das Jobcenter Hamburg. Bei dem nun verhängten Urteil ging es um elf Wohnungen in der Billstedter Hauptstraße im Stadtteil St. Georg.
Dem Angeklagten wird in insgesamt 13 Verfahren vorgeworfen, von Hartz-IV-Empfängern zu viel Miete kassiert zu haben. In insgesamt 218 Fällen sollen Wohnungen vermietet worden sein, die kleiner als angegeben oder nicht als Wohnraum zugelassen waren. Da die Wohnungen vom Jobcenter und damit von der Stadt bezahlt wurden, fordert diese rund 670.000 Euro zurück. Die Miete solle rückwirkend um die zu viel berechneten Quadratmeter gemindert werden. Im Fall von unzulässigen Kellerwohnungen fordert die Stadt die gesamte Miete zurück.
Der Mietskandal sorgte Anfang 2010 in Hamburg für großes Aufsehen. Der von Boulevard-Zeitungen als „Horror-Vermieter“ titulierte CDU-Politiker, der 300 bis 400 Wohnungen in Hamburg besitzen soll, hatte die teilweise stark heruntergekommenen Wohnungen vor allem an sozialschwache Mieter vermietet. Seit März 2010 fordert die Sozialbehörde das Geld außergerichtlich zurück. Einen Teil der Summe, 105.000 Euro, hat der Vermieter dem Jobcenter bereits zurückgezahlt.
Da die Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen liegen, hat die Stadt Klagen bei sieben verschiedenen Amtsgerichten eingereicht. 12 weitere Prozesse gegen Kuhlmann folgen.
Neben den zivilrechtlichen Verfahren droht dem Beklagten auch ein Strafprozess: Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie habe Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 223 Fällen erhoben. Der Beschuldigte habe sich durch die Angabe falscher Wohnungsgrößen eine zusätzliche Einnahmequelle in nicht unerheblichem Umfang verschafft, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.