Ich wohne zur Miete in einem Haus ohne Bad und Küche, ein Raum mit WC liegt zehn Meter außerhalb, die Außenwände sind nicht gedämmt. Trotzdem will der Vermieter unter Hinweis auf den Mietenspiegel die Miete erhöhen. Zugleich verweist er darauf, dass Klein Borstel zu den Stadtteilen mit ausgezeichneter Wohnlage zählt. Seit März 2011 hat aber der Fluglärm zugenommen. Wie ist die Rechtslage?
Ein Vermieter kann die Nettokaltmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen, wenn formale Voraussetzungen wie die Einhaltung der Kappungsgrenze erfüllt sind. Die Höhe der Vergleichsmiete richtet sich dann nach bestimmten materiellrechtlichen Kriterien wie Ausstattung und Lage der Wohnung. Verfügt diese weder über Bad noch Küche und liegt die Toilette zehn Meter außerhalb (!), so darf man wohl von einem kräftigen Abschlag vom Mittelwert des zuständigen Rasterfeldes ausgehen. Da eine Dämmung mit hohen Kosten verbunden sein dürfte, würde ich bei Ihnen von einem unbehebbaren Mangel ausgehen, der einen weiteren kräftigen Abschlag vom Mittelwert des zuständigen Rasterfeldes des Mietenspiegels gerechtfertigt. Auch der Lärm des Flugverkehrs ist nicht gerade geeignet, die Wohnqualität zu erhöhen. Und was die Lage betrifft: Klein Borstel ist sicherlich ein liebenswerter Stadtteil. Der Mietenspiegel kennt jedoch keine "ausgezeichnete" Wohnlage, sondern nur eine normale oder aber eine gute Wohnlage, und diese richtet sich nach den einzelnen Straßen.
Experte: RA Dr. Ingo Lill, ( www.lill-law.de )
Antwort zu lautes Hundebellen im Haus unter www.abendblatt.de/leserfragen
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