In Hamburg hat am Freitag der Prozess gegen einen ehemaligen CDU-Politiker Torsten Kuhlmann begonnen. Ihm wird Mietwucher zur Last gelegt.
Hamburg. In Hamburg hat am Freitag ein Prozess wegen Mietwuchers gegen einen ehemaligen CDU-Politiker begonnen. Dem Angeklagten wird in dem ersten von 13 Verfahren vorgeworfen, von Hartz-IV-Empfängern zu viel Miete kassiert zu haben. In insgesamt 218 Fällen sollen Wohnungen vermietet worden sein, die kleiner als angegeben oder nicht als Wohnraum zugelassen waren.
Da die Wohnungen vom Jobcenter und damit von der Stadt bezahlt wurden, fordert diese nun insgesamt rund 670 000 Euro zurück. „Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht unserer Auffassung folgt“, so der Anwalt der Stadt. Die Miete solle rückwirkend um die zu viel berechneten Quadratmeter gemindert werden. Im Fall von unzulässigen Kellerwohnungen fordert die Stadt die gesamte Miete zurück.
Der Mietskandal sorgte Anfang 2010 in Hamburg für großes Aufsehen. Der von Boulevard-Zeitungen als „Horror-Vermieter“ titulierte CDU-Politiker, der 300 bis 400 Wohnungen in Hamburg besitzen soll, hatte die teilweise stark heruntergekommenen Wohnungen vor allem an sozialschwache Mieter vermietet. Seit März 2010 fordert die Sozialbehörde das Geld außergerichtlich zurück. Einen Teil der Summe, 105 000 Euro, hat der Vermieter dem Jobcenter bereits zurückgezahlt.
Am Freitag ging es zunächst nur um elf Wohnungen in dem Stadtteil St. Georg. Da die Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen liegen, hatte die Stadt Klagen bei sieben verschiedenen Amtsgerichten eingereicht. Die Verteidigung argumentierte, ein Teil der Vorwürfe, die bis ins Jahr 2005 zurückreichen, sei bereits verjährt. Der Stadt warf der Verteidiger „Bereicherung“ vor. Diese würde „aus einer Vielzahl von nicht nachvollziehbaren Daten und Fakten irgendwelche Vorwürfe ableiten“.
Das erste Urteil in der Prozessreihe wird für Anfang Oktober erwartet. Dass es vorher zu einem Vergleich kommt, sehen beide Parteien skeptisch. „Ein Vergleich kommt nur infrage, wenn auch realistische Forderungen erhoben werden“, sagte der Verteidiger. Der Anwalt der Stadt konterte: „Wir sind nicht bereit Zugeständnisse zu machen, es sei denn es wird eine sehr hohe Summe sehr schnell gezahlt.“
Neben den zivilrechtlichen Verfahren droht dem Beklagten auch ein Strafprozess: Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, sie habe Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 223 Fällen erhoben. Der Beschuldigte habe sich durch die Angabe falscher Wohnungsgrößen eine zusätzliche Einnahmequelle in nicht unerheblichem Umfang verschafft, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Hamburg muss noch über die Zulassung der Klage entscheiden.
(dpa)