Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes ist abgeschlossen. Maulkorbpflicht für Kategorie-1-Hunde bleibt bestehen.

Die Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes ist abgeschlossen. Der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft hat beschlossen, keine Änderungen an dem seit dem 26. Januar 2006 gültigen Gesetz vorzunehmen. „Es hat sich keine Sachlage ergeben, die an dieser Entscheidung etwas ändern würde”, gibt Rico Schmidt, Sprecher der Gesundheitsbehörde, bekannt.

Der Hamburger Tierschutzverein und die Hunde-Lobby protestieren seit Jahren gegen Paragraph zwei des Hundesgesetzes. Dieser stuft die sogenannten „Kampfhunde”, die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und alle Mischlinge dieser Rassen als unwiderlegbar gefährlich ein. Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Hunden der betreffenden Rassen ausgehen, stehe damit vor dem Interesse der Haltung, so die Gesundheitsbehörde.

17 Listenhunde sind derzeit im Tierheim Süderstraße untergebracht. Sie haben aufgrund des Gesetzes kaum eine Chance auf eine schnelle Vermittlung. In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern ist das Hundegesetz nicht so rigide wie in der Hansestadt. Teilweise gibt sogar keine Liste, auf der als aggressiv geltende Hunde angegeben sind. „Die Tiere werden wie Strafgefangene verwahrt und die Stadt zahlt für sie”, sagt Manfred Graff, Vorsitzender des Hamburger Tierschutzvereins. Er schlägt eine länderübergreifende Regelung vor.

Weiterer Kritikpunkt am Hamburger Hundegesetz: Jeder Listenhund muss einen Wesenstest absolvieren, um zu prüfen, ob der Vierbeiner eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährdung gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Doch auch, wenn der Hund die Aufgaben erfolgreich gemeistert hat, darf er sich niemals unangeleint und ohne Maulkorb frei in der Öffentlichkeit bewegen. „Diese Hunde haben doch gezeigt, dass sie auf brenzligen Situationen gelassen reagieren. Ich verstehe natürlich den Sinn des Gesetzes, aber diese Dinge sollten wirklich geändert werden”, so Graff.

Der Hamburger Tierschutzverein würde gerne gegen das Gesetz eine Klage einreichen. Doch das ist derzeit nicht möglich, denn er hat kein Verbandsklagerecht. Es besteht keine Verletzung der Rechte der Allgemeinheit. Man benötigte einen konkreten Fall, in dem die Vermittlung eines Listenhundes an einen Hamburger Halter von den Behörden verwehrt wird. Dann sehe Graff, der selbst Anwalt ist, eine Chance zur Klage.