Auf welchen Flächen sich Hunde frei bewegen können, ist in Bezirken unterschiedlich geregelt. Tierschutzverein fordert einheitliche Regelung.
Hamburg. Der Verein Hunde-Lobby Hamburg und der Tierschutzverein fordern die sieben Bezirke der Hansestadt auf, eine einheitliche Regelung für die Nutzung der Freilaufflächen für gehorsamkeitsgeprüfte Hunde zu finden. Sie dringen auf die Freigabe aller öffentlichen Hamburger Grünanlagen für Hunde, deren Halter einen Hundeführerschein nachweisen können.
"Öffentlicher Raum ist für alle da", sagt Jule Thumser, Vorsitzende der Hunde-Lobby e. V. "Wir wehren uns gegen eine Ungleichbehandlung für leinenbefreite Hunde. Ein geprüfter Hund in Eimsbüttel unterscheidet sich nicht von einem geprüften Hund in Wandsbek."
Rund 66.000 Hunde sind derzeit in Hamburg registriert. Auf welchen Flächen sie sich frei bewegen können, ist von Bezirk zu Bezirk aber unterschiedlich geregelt. Seit die Stadt im Jahr 2006 das Hundegesetz eingeführt hat, gibt es 114 Auslaufzonen für alle Hunde. Die Bezirke Wandsbek und Harburg haben zudem alle öffentlichen Grünanlagen für leinenbefreite Hunde freigegeben. Im Bezirk Nord gilt die gleiche Regelung für die stadtrandnahen Stadtteile. Alle anderen Bezirke haben dagegen nur bestimmte Wege und Grünflächen für die geprüften Hunde ausgewiesen.
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"Es gibt von unserer Seite keine Bestrebungen, eine einheitliche Regelung für die Ausweisung von Freilaufmöglichkeiten umzusetzen", sagt Kerstin Godenschwege, Sprecherin des Bezirkes Altona. Auch die anderen Bezirke denken derzeit nicht an eine einheitliche Regel.
Bei Hamburgs Hundehaltern stößt diese Einstellung auf Unverständnis. "Das ist nicht einleuchtend und für Hamburg ein unsinniges Unterfangen", sagt Manfred Graff, 1. Vorsitzender des Hamburger Tierschutzvereins. Graff rät den Politikern, eine Lösung mit "Augenmaß" zu finden.
Monika Schaal (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, kündigt eine baldige Auseinandersetzung mit dem Thema an. "Für die Hundehalter wäre es wünschenswert, eine einheitliche Regel vorzufinden", sagt Schaal. "Wir werden uns die Erfahrungen mit dem Hundegesetz anhören und schauen, was man verbessern kann."
Bis zum 1. April hat die Bürgerschaft Zeit, das Hamburger Hundegesetz zu überprüfen ("evaluieren"). Doch die Signale aus der Politik deuten nicht darauf hin, dass sich an dem Gesetz etwas ändert. "Die Verantwortung über die Freilaufflächen sollte bei den Bezirken bleiben. Dort kennt man die örtlichen Gegebenheiten am besten", sagt Rico Schmidt, Sprecher der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Die Fachbehörde verwaltet das Hundegesetz, sieht aber derzeit keinen Anlass, die Paragrafen zu ändern.
Für die Kinderlobby Dago e. V. geht die Forderung der Hunde-Lobby ohnehin zu weit. "Hunde dürfen in Hamburg nicht mehr Rechte haben als Kinder", sagt Edith Aufdembrinke, 1. Vorsitzende des Vereins. Sie hält nichts davon, geprüfte Hunde auf allen öffentlichen Grünanlagen frei laufen zu lassen. "Wie soll ich denn erkennen, welcher Hund geprüft ist?" Viele Hundebesitzer seien egoistisch und uneinsichtig, so Aufdembrinke: "Das Problem sind nicht die Hunde, sondern die Halter."