Die Polizei hatte lange im Umfeld ermittelt, schließlich war der Anfangsverdacht so stark, dass die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung beantragte - und der Richter die Maßnahme genehmigte. Sollte es zum Prozess kommen, drohen dem Tierheimchef bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe. Untreue (Ý 266 StGB) liegt vor, wenn Personen die Befugnis, fremde Gelder zu betreuen, missbrauchen und denjenigen, deren Vermögen sie verwalten, ein Schaden entsteht.

Im Fall Poggendorf, so Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger, bestehe der Verdacht, dass Grundstücke des Vereins unter Wert veräußert wurden. Die Beschuldigten, so der Verdacht, hätten dem Vereinsvermögen dadurch Schaden zugefügt. Zu der Frage, warum der Tierheimchef und Hauptverdächtige Wolfgang Poggendorf nicht nach Bekanntwerden der Vorwürfe in Untersuchungshaft genommen wurde, wollte Bagger sich nicht äußern.

Über einen möglicherweise vierten Fall von Veruntreuung berichtete gestern das NDR-"Hamburg Journal". Dabei geht es um ein Haus in der Herbertstraße, das der Tierschutzverein 1998 von einem Tierfreund geerbt hatte. Das Abendblatt hatte bereits 2005 über Merkwürdigkeiten beim Verkauf der Immobilie berichtet. Laut NDR wurde dieses Haus im Jahr 2001 für umgerechnet etwa 880 000 Euro verkauft, obwohl es rund 1,5 Millionen Euro wert gewesen sei. Bagger nennt dies "einen hoch interessanten Fall. Es ist das gleiche Prinzip. Wir werden Ermittlungen aufnehmen, sollte sich der Anfangsverdacht bestätigen."

Ermittler hoffen, dass sich nun, da mögliche Beweismittel in den Händen der Behörden sind, weitere Zeugen melden. Nach Abendblatt-Informationen hat es vor der Durchsuchungsaktion Einschüchterungsversuche gegeben. Personen seien, das berichtet ein Beamter, gebeten worden, für Poggendorf belastende Aussagen zurückzuhalten.