Der Streit um die Kita Reventlowstraße (Othmarschen) hat jetzt auch den Bundestag erreicht. Wie berichtet, hatten Anwohner der Kita erfolgreich gegen die Einrichtung geklagt, weil das betroffene Grundstück in einem „besonders geschützten“ Wohngebiet liegt

Der Streit um die Kita Reventlowstraße (Othmarschen) hat jetzt auch den Bundestag erreicht. Wie berichtet, hatten Anwohner der Kita erfolgreich gegen die Einrichtung geklagt, weil das betroffene Grundstück in einem "besonders geschützten" Wohngebiet liegt.

Nach kurzem Betrieb war die Kita im vergangenen Jahr wieder geschlossen worden. Ob und wann sie wieder öffnen kann, ist unklar. In einem Schreiben greift das Bundesverkehrsministerium den Fall explizit auf und kündigt an, das Thema jetzt "breiter diskutieren" zu wollen. Offenbar herrscht in den einzelnen Bundesländern Unsicherheit darüber, wie bei vergleichbaren Fällen vorzugehen ist.

Entsprechend lässt das Ministerium jetzt einen Leitfaden für die Kommunen erstellen, in dem erläutert wird, ob und wie zum Beispiel Bebauungspläne geändert werden könnten und ob die Kommunen eine Änderung der Baunutzungsverordnung fordern. Außerdem lässt das Ministerium prüfen, wie hoch der Bedarf für solche Änderungen bei den Kommunen überhaupt ist. Ziel ist es, so teilt das Ministerium mit, die Zulässigkeit von Kindertagestätten in reinen Wohngebieten "positiver zu regeln". Wörtlich heißt es dazu: In Betracht kommt etwa die Änderung der Gebietskategorie ,Reines Wohngebiet’ dahingehend, dass auch Kindertagesstätten dort allgemein zulässig sind."

Ein von der Bundes-FDP eingebrachter Antrag unter der Überschrift "Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie den Bau von Kindertageseinrichtungen erleichtern", wurde bereits im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin besprochen. Ergebnis: Das Ministerium wird aufgefordert, die Parlamentarier über den Stand der Gespräche mit den Ländern zu informieren und den Entwurf für den angekündigten Leitfaden möglichst schnell vorzustellen.