„Wir haben die Zulassungsbeschwerde eingereicht“, sagte die ehemalige “Tagesschau“-Sprecherin. Der NDR hatte sich 2007 wegen umstrittener Äußerungen von ihr getrennt. Vor Gericht ging es um die Frage, ob sie freie Mitarbeiterin oder angestellt war.

Hamburg. Moderatorin Eva Herman (50) lässt im Gerichtsstreit mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), ihrem ehemaligen Arbeitgeber, nicht locker. Die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin will vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ziehen: „Wir haben die Zulassungsbeschwerde eingereicht“, sagte Herman am Dienstag. Sie rechne mit einem Erfolg. Der NDR hatte sich 2007 wegen umstrittener Äußerungen von Eva Herman getrennt.

Vor Gericht ging es um die Frage, ob Herman freie Mitarbeiterin oder angestellt war. Das spielt beim Kündigungsschutz eine Rolle. Das Hamburger Landesarbeitsgericht hatte im April die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrags beim NDR zurückgewiesen. In Berlin stellte Herman am Dienstag eine neue Sendung bei einer Internetplattform für Familienthemen vor. Seit die Moderatorin 2006 das Buch „Das Eva-Prinzip“ veröffentlicht hat, werden ihre konservativen Thesen zu Müttern und Familien kontrovers diskutiert. Sie wehrte sich wiederholt dagegen, in die rechte Ecke gerückt zu werden.