Die ehemalige “Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen die Kündigung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Landesarbeitsgericht bestätigte am Mittwoch die Entscheidung der ersten Instanz, wonach die 50-Jährige nicht als Arbeitnehmerin beim Sender tätig war.

Hamburg. Die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen die Kündigung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Landesarbeitsgericht bestätigte am Mittwoch die Entscheidung der ersten Instanz, wonach die 50-Jährige nicht als Arbeitnehmerin beim Sender tätig war.

Herman sei vielmehr freie Mitarbeiterin gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Daher könne sie sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Der NDR hatte den Vertrag mit Herman im September 2007 gekündigt, weil sie sich vermeintlich positiv über die NS-Familienpolitik geäußert haben soll. Die Kammer hatte den Parteien zu verstehen gegeben, dass die Äußerungen als Kündigungsgrund nicht reichten. Wäre Herman Arbeitnehmerin gewesen, hätte sie mit ihrer Klage wahrscheinlich Erfolg gehabt.

In der Beweisaufnahme hatten bereits die "Tagesschau"-Sprecher Jan Hofer und Jens Riewa zur Gestaltung der Dienstpläne ausgesagt. Am Mittwoch wurde auch der Ex-Chefsprecher Jo Brauner (71) befragt. Nach den Aussagen sah es das Gericht als bestätigt an, dass der NDR nicht wie ein Arbeitgeber über die Arbeitskraft disponiere, sondern die Sprecher ihre Einsätze als Team über den Chefsprecher selbst organisieren.

Eine Revision am Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Hermans Anwalt kündigte an, das Urteil zu überprüfen und gegebenenfalls eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, also die Revision zu erzwingen. Herman war anwesend, äußerte sich zum Urteil aber nicht.