Am 9. September des vergangenen Jahres hatte der Norddeutsche Rundfunk Eva Herman gefeuert, weil sie sich angeblich positiv über die NS-Familienpolitik geäußert haben soll. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg war die Ex-Tagesschau-Sprecherin in erster Instanz mit ihrer Klage gegen den Rauswurf gescheitert.

Hamburg. Im Rechtsstreit um die Kündigung der ehemaligen "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman hat das Arbeitsgericht Hamburg die Position Eva Hermans gestärkt. Im Berufungsverfahren Herman gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) sagte der Vorsitzende Richter heute, er habe sich intensiv mit den umstrittenen Äußerungen von Eva Herman beschäftigt: "Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen."

Ende April war Herman mit ihrer Klage gegen die Kündigung, auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gescheitert. Herman hatte geklagt, weil der NDR am 9. September 2007 die Zusammenarbeit mit der Moderatorin aufgekündigt hatte, nachdem diese sich bei der Präsentation ihres zweiten Buches ("Das Prinzip Arche Noah") vermeintlich positiv über die NS-Familienpolitik geäußert haben soll. Laut NDR habe zwischen der Moderatorin und dem Sender kein Arbeitsverhältnis bestanden.

Der Richter machte jetzt allerdings deutlich, dass Eva Herman im Berufungsverfahren durchaus Erfolg haben könne. Denn einerseits könne das Landesarbeitsgericht durchaus zu der Entscheidung kommen, dass ein Arbeitnehmerverhältnis zwischen Herman und dem NDR bestanden habe. Zum anderen könne sich bei einer Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit herausstellen, dass die Aussagen Hermans für den NDR als Arbeitgeber zumutbar gewesen seien.

Die nächsten Gespräche zwischen Herman und dem NDR sollen außergerichtlich stattfinden. Vor Gericht wird am 26. November weiter verhandelt.