Der 72-Jährige möchte, dass die Sex-Videos, auf denen er zu sehen ist, nicht mehr über die Suchmaschine gefunden werden können.
Hamburg. Die unrühmliche Geschichte um Max Mosley, den ehemaligen Präsidenten des Formel-1-Motorsportverbandes, der nach Sex-Skandalen sein Amt räumen musste, findet eine Fortsetzung in Hamburg. Seine Anwältin Tanja Irion hat im Auftrag Mosleys Anzeige gegen Google eingereicht, wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Denn über die Suchmaschine ist ein heimlich gedrehtes Sex-Video zu finden, das den 72-Jährigen mit fünf Prostituierten in einer Londoner Wohnung zeigt.
Die Frage ist, ob Google die Intimsphäre Mosleys damit dauerhaft verletzt. "Wir prüfen jetzt, ob ein Anfangsverdacht gegen Google besteht", sagt Wilhelm Möllers, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, bei der die Strafanzeige Ende Juni eingegangen ist. Zu klären ist, ob dem US-Konzern eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB) vorgeworfen werden kann. Bei einer Verurteilung drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Mosley dürfte indes größeres Interesse daran haben, dass die gefilmte Nacktparty nicht mehr zu googeln ist. Denn dies könnte bei einer Verurteilung dem Unternehmen auferlegt werden. Ob es aber dazu kommt, ist fraglich. Schließlich ist das Video auf einer anderen Internetseite gespeichert, die es veröffentlicht hat. "Diese Fragen müssen wir natürlich auch klären", so Möllers.
Max Mosleys Anwältin Tanja Irion geht jedoch davon aus, dass Google wegen der Auffindbarkeit der Film- und Fotoaufnahmen eine Straftat begehe. Der Internetkonzern nimmt die Strafanzeige anscheinend gelassen: Wie der Spiegel berichtet, teilte ein Sprecher mit: "Wir denken, dass diese Anzeige völlig aussichtslos ist."
Bereits 2008 hatte Mosley gegen das britische Boulevard-Blatt "News of the World" geklagt. Die Richter kamen damals zu dem Ergebnis, dass die von der Zeitung behaupteten Vorwürfe, Mosley habe bei den erotischen Spielchen Nazi-Kostüme getragen, reine Erfindung waren. Das Boulevard-Blatt musste mehr als 70.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Das reichte dem ehemaligen Formel-1-Boss offenbar nicht. Er klagte vergangenes Jahr vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sein Ziel war es, ein Urteil zu erwirken, das Medien dazu verpflichtet, vor derartigen Veröffentlichungen die betroffenen Menschen zu informieren. So hätten diese noch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Die Richter wiesen die Klage ab. Ihre Begründung: Die Pressefreiheit wäre dann eingeschränkt.