Max Mosley hatte darauf geklagt, dass britische Zeitungen in Zukunft Prominente vorab informieren, wenn sie über deren Privatleben berichten.
London. Max Mosley, der ehemalige Präsident des Welt-Automobilverbands Fia, ist mit einer Klage zum besseren Schutz der Privatsphäre vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gescheitert. Der 71-Jährige wollte erreichen, dass britische Zeitungen dazu verpflichtet werden, Betroffene vorab zu informieren, wenn sie über deren Privatleben berichten.
Das Urteil markiert zumindest vorläufig das letzte Kapitel in einer Kampagne, mit der Mosley schärfere Gesetze zum Schutz der Privatsphäre erwirken wollte. Hintergrund war ein Bericht der britischen Boulevardzeitung „News of the World“ im Jahr 2008 über die Existenz eines Videos, in dem Mosley angeblich als Gastgeber einer Sexorgie mit Prostituierten in Nazi-Uniformen zu sehen war.
Die Angelegenheit sorgte für großes internationales Aufsehen und wurde zu einem der größten Presserechtsfälle der vergangenen Jahre. Mosley ging gegen zahlreiche Medien vor Gericht. Gegen „News of the World“ gewann er den Schadensersatz-Prozess, denn das britische Gericht verneinte unmissverständlich einen Bezug zu Nazi-Uniformen. Mosley zog ungeachtet dessen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht erklärte jedoch am Donnerstag, die Privatsphäre sei in Großbritannien auf verschiedene Arten bereits geschützt – inklusive der Möglichkeit, bei Zivilgerichten Schadensersatzforderungen einzuklagen.
Mosley erklärte, er sei enttäuscht über das Urteil. „Ich denke, es herrscht die weitverbreitete Auffassung, dass die Privatsphäre grundlegend für die Art und Weise ist, wie wir unser Leben leben“, sagte er und kündigte an, bei der Großen Kammer des Gerichtshofs eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen. Menschenrechtsorganisationen und Bürgerrechtler begrüßten die Entscheidung dagegen als wichtigen Schritt für die Meinungs- und Pressefreiheit.