Staatsanwaltschaft wirft dem Verteidiger Andreas Beuth Waffenbesitz vor. Der Jurist vertritt vor allem Mandanten aus der linken Szene.
Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Strafverfahren gegen den Hamburger Rechtsanwalt Andreas Beuth eröffnet. Dem Juristen, der vor allem Mandanten aus der linken Szene vertritt, werden zwei Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Bei einem Prozess hatte er gegenüber zwei Zeugen einen sogenannten Signalgeber, der zum Abschuss von Signalmunition benutzt werden kann, vorgezeigt, um sie zu fragen, ob sie ein solches Ding auch bei seinem Mandanten gesehen hätten.
Beuth und seine Verteidiger werfen der Staatsanwaltschaft nun im Gegenzug vor, einen missliebigen Rechtsanwalt einschüchtern zu wollen. Sie sehen in dem Verfahren einen "unerträglichen Angriff auf die freie Advokatur". Mehr als 100 Hamburger Anwälte haben nach Auskunft der Verteidiger bereits eine Protestnote unterschrieben. Sie fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens.
Im Juni 2010 hatte Beuth im Strafjustizgebäude einen jungen Mann verteidigt, der am Rande des ersten "Schanzenfestes" 2009 festgenommen worden war. Der Mann soll mit einem "Comet"-Signalgeber Leuchtspurmunition in Richtung von Polizisten abgefeuert haben. Beuth rief zwei damals am Einsatz beteiligte Beamte in den Zeugenstand, legte ihnen einen baugleichen Signalgeber vor. Beuths Anwalt Manfred Getzmann wertet dies so: "Es ist ein ganz normales Verteidigungsverhalten. Herr Beuth wollte von den Polizisten wissen, ob sie bei seinem Mandanten einen solchen Gegenstand gesehen hätten, als sie ihn festnahmen."
Signalgeber wie der, den Anwalt Beuth im Gerichtssaal auspackte, sind in Online-Versandhäusern, in Outdoor- und Segelgeschäften ab einem Preis von 18,90 Euro zu kaufen. Bei dem fraglichen Modell handelt es sich um einen etwa 15 Zentimeter langen, orangefarbenen Halter, versehen mit einem Schiebegriff. In der Regel werden Signalgeber von Wanderern und Seglern genutzt, um im Notfall auf sich aufmerksam zu machen. Dort ist die Benutzung erlaubnisfrei.
Darüber hinaus ist jedoch ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich. Um den Signalgeber benutzen zu können, werden ein Aufsatz und Patronen benötigt. Beides hatte Beuth nach eigenem Bekunden nicht dabei. Den Signalgeber hatte er, so sagt der Anwalt, in seinem verschlossenen Koffer transportiert.
"Das Verfahren hätte wegen Geringfügigkeit eingestellt werden müssen", sagen Getzmann sowie seine Mitstreiter Wolf Römmig und Marc Meyer. Doch die Staatsanwaltschaft hatte Beuth einen Strafbefehl über 2400 Euro zugestellt. Er legte Einspruch ein. In einem Aufruf fordern Beuths Anwälte, das Verfahren einzustellen.
Mehr als 100 Hamburger Anwälte, darunter prominente Verteidiger wie Gerhard Strate, teilen die Meinung ihrer Kollegen, dass hier ein Exempel an einem politisch unbequemen Juristen statuiert werden solle. Auch die Rechtsanwaltskammer teilt die Besorgnis, dass es sich um einen Einschüchterungsversuch handeln könne. Die "Arbeitsgemeinschaft der Strafverteidiger" äußert ebenfalls ihre Sorge. Zumal, so sagen die Anwälte, das Landeskriminalamt in einer Stellungnahme darauf hingewiesen habe, dass es sich bei dem Vorgang nicht um einen Waffengesetzverstoß gehandelt haben dürfte.
Wilhelm Möllers, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, weist derartige Vorwürfe weit von sich und seiner Behörde: "Das Amtsgericht teilt unsere Einstellung, dass es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz handelt. Auch weil Herr Beuth auf das Beweismittel hätte zugreifen können, den Signalgeber seines Mandanten. Dass er den Signalgeber als Rechtsanwalt trug, rechtfertigt die Tat nicht", so Möllers. "Wenn jemand mit einer Waffe den Gerichtssaal betritt, gerade jemand, der wegen seines Amtes nicht der Durchsuchungspflicht unterliegt, ist das keine geringfügige Sache." Der Termin der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.