Das Gericht verurteilte die Lotto Hamburg GmbH am Donnerstag in drei Fällen wegen Verstößen gegen den Glückspiel- staatsvertrag.
Hamburg. Die Lotto Hamburg GmbH musste am Donnerstag mehrere Tiefschläge einstecken. Das OLG Hamburg verurteilte sie wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Die Werbung an Linienbussen für die Glücksspiele Lotto und Keno verstoße gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sachlichkeitsgebot und sei deshalb wettbewerbswidrig. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.
Demnach enthält die Werbeaussage „Lotto Guter Tipp“ unter anderem eine positive Wertung, die dazu anrege, am Spiel teilzunehmen. Die Aufschrift „Fahrscheine vorn - Spielscheine am Kiosk“ lasse Spielscheine als Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Busfahrscheine erscheinen. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zudem untersagte das OLG die Zeitungsbeilage von Lottoscheinen für "6aus49" und "GlücksSpirale". Außerdem wurde die Internetwerbung für den so genannten "Team Tip" untersagt.