Hamburg. Erfolg für Tipp24: Anbieter wie die Hamburger Firma dürfen Lotterien in Deutschland künftig wieder über das Internet vermitteln. Mehrere Grundsatzurteile des Verwaltungsgerichts Halle vom November 2010 seien rechtsgültig, nachdem das Land Sachsen-Anhalt seine Berufungen gegen die Urteile zurückgezogen habe, teilte Tipp24 gestern mit. Das Gericht hatte ebenso wie zuvor der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die im deutschen Glückspielstaatsvertrag festgelegten Verbote von Lottovermittlung und -werbung im Internet nicht anwendbar seien. "Tipp24 braucht sie nicht zu beachten und darf ohne Erlaubnis im Internet Lotto vermitteln", erklärte das Unternehmen.
Tipp24 hatte bereits vor Monaten angekündigt, bei einer Lockerung der Glücksspielvorschriften möglichst bald wieder Onlinewetten auch in Deutschland anzubieten. Das Hamburger Unternehmen hatte sein Deutschland-Geschäft vor zwei Jahren wegen der verschärften Gesetze weitgehend eingestellt und agiert seither überwiegend im Ausland.