Das Strafgesetzbuch legt fest, dass den zehn mutmaßlichen Piraten in Hamburg der Prozess gemacht wird. Für Straftaten auf hoher See ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Heimathafen des - unter deutscher Flagge fahrenden - Schiffes befindet. Der von den Somali gekaperte Frachter "Taipan" gehört der Reederei Komrowski. Es sei jedoch zu prüfen, so die Verteidigung gestern, ob die Auslieferung der Männer nach Deutschland "völkerrechtlich, nach niederländischem und deutschem Recht zulässig war".
Bis März wurden Piraten, gemäß einer Vereinbarung mit der EU, in Kenia vor Gericht gestellt. Das afrikanische Land hat diese aber unlängst aufgekündigt. Der Hamburger Völkerrechtler Professor Andreas von Arnauld plädiert nun für ein internationales Piraten-Gericht. Prozesse sollten künftig in der Nähe der Seeräubergebiete geführt werden.
Demonstranten protestierten gestern zudem vor dem Gericht gegen die "neokoloniale Ausbeutung Afrikas". Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) bezweifelte, dass der Prozess zur Eindämmung der Piraterie beiträgt.