Viele der Straßen kommen nicht infrage oder müssten aufwendig umgebaut werden.
Hamburg. Die von der Koalition geplante Einführung von rund 250 neuen Tempo-30-Zonen in Hamburg könnte deutlich schwieriger werden als von der Stadtentwicklungsbehörde erwartet. Längst nicht jede Straße kann einfach zur Tempo-30-Zone umgewandelt werden. Wie die Innenbehörde mitteilte, gelten dafür strenge Auflagen.
Auf Wunsch der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hatten die Bezirke Vorschläge für neue Tempo-30-Zonen in Hamburg eingereicht. Wie berichtet, entstand so eine Liste mit rund 250 Vorschlägen.
Vergleicht man nun aber die Anforderungen an solche Straßen mit den Vorschlägen der Bezirke, wird deutlich: Viele der 250 Straßen auf der Liste kommen für eine Tempo-30-Zone überhaupt nicht infrage oder müssten aufwendig zurückgebaut werden. Aus der BSU heißt es dazu, in den Bezirken seien diese Auflagen "wohl bekannt gewesen". Man habe sie bei der Auswahl aber nicht beschränken wollen. Die Bezirke hätten alle Straßen vorschlagen können, die sie für "denkbar und wünschenswert" halten, sagte BSU-Sprecher Enno Isermann.
Diese Beschränkung und eine Eignungsprüfung müssen jetzt andere vornehmen. Bis zum 31. August sollen die Verkehrsverbände, die Experten der Innenbehörde, der Wirtschaftsbehörde und der BSU eine erste Grobeinschätzung über jede einzelne der 250 vorgeschlagenen Straßen abgeben. Es müsse "jeder Einzelfall geprüft werden, ob ein Rückbau und eine Tempo-30-Zone sinnvoll ist", sagte Enno Isermann dem Abendblatt. Was ein entsprechender Rückbau, zum Beispiel von Radwegen, Ampeln, Fußgängerüberwegen kosten würde, ist indes noch unklar. Auch das müsse in der Feinabsprache geprüft werden, heißt es. Einen eigenen Etat für diese Maßnahmen gibt es im Haushalt übrigens nicht. Dieser müsse aus dem Etat "Straßenbaumaßnahmen" finanziert werden.
Aus demselben Topf sollen auch die Mittel für die sogenannten Gemeinschaftsstraßen ("Shared Space") fließen. Eine weitere verkehrspolitische Maßnahme, die Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Dabei teilen sich Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger gleichberechtigt den Verkehrsraum. Jeder Bezirk soll auch dafür eine Straße vorschlagen. Dabei könnte dieselbe Straße für eine Tempo-30-Zone und die Gemeinschaftsstraßen genannt werden. "Die beiden Verkehrsformen schließen sich nicht aus", so Isermann. Ein zunächst zur Tempo-30-Zone umgebauter Bereich könnte in einem zweiten Schritt zur Gemeinschaftsstraße umgestaltet werden.