Mucksmäuschenstill ist es in der umstrittenen Kindertagesstätte SterniPark in der Reventlowstraße in Othmarschen. Aus Lärmschutzgründen muss sie weiterhin geschlossen bleiben. Das hat das Hamburger Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren angeordnet.

Hamburg. Die Anwohner hatten gegen die erteilte Baugenehmigung für den Umbau und die Nutzung des Gebäudes für eine Kindertagesstätte Widerspruch eingelegt. Der Verein SterniPark hatte im Juli 2008 die Baugenehmigung für das Gebäude erhalten, um dort eine Kindertagesstätte mit 60 Plätzen zu betreiben. Dagegen hatten die Nachbarn wegen der zu erwartenden Lärmbelästigung erfolgreich geklagt. Das Bezirksamt Altona erteilte daraufhin im Dezember 2008 sowie im März 2009 eine neue Genehmigung für nur noch 32 Kinder. Auch dagegen legten die Anwohner Widerspruch ein und riefen erneut das Verwaltungsgericht an.

Die neue Baugenehmigung verletze abermals die Rechte der Antragsteller, begründete das Gericht. Eine Kindertageseinrichtung in der beantragten und genehmigten Größe für nur 32 Kinder sei bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Es handele sich unverändert um eine "gebietsuntypische Störung" im besonders geschützten Wohngebiet. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Laut Medienberichten müssen sich Kindergärten hierzulande immer häufiger gegen Klagen von Nachbarn wehren, die sich durch spielende Kinder belästigt fühlen. In Hamburg war bereits vor vier Jahren im Stadtteil Wandsbek aus ähnlichen Gründen ein Kindergarten geschlossen worden. Der Streit um die dortige Kita Marienkäfer führte so weit, dass die Betreiber in der Nähe ein neues Haus bauten. Heute spielen die Kinder hinter einer 60 Meter langen Schallschutzmauer.