Jugendliche, die mit kleineren Delikten auffallen, sollen davor bewahrt werden, noch tiefer in die Kriminalität abzurutschen.
Hamburg. Der schwarz-grüne Senat im Hamburger Rathaus will mit einem neuen Projekt jugendliche "Schwellentäter" frühzeitig davon abbringen, ins kriminelle Milieu abzurutschen. Statt einer Verfahrensdauer von bis zu sechs Monaten zwischen dem Beginn der Ermittlungen und dem Urteil sollen die jungen Menschen die Konsequenzen ihrer Taten sehr viel schneller spüren.
Bei PriJuS (Prioritäres Jugendstrafverfahren für junge Schwellentäter) wollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter und Jugendgerichtshilfe eng aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten. Der Ansatz ist simpel: Alle Beteiligten nutzen Telefon und E-Mail, um so viel Zeit wie möglich zu sparen, statt darauf zu warten, bis die Akten eines Falls von einer zur anderen Dienststelle transportiert worden sind.
Das Pilotprojekt startet am 1. Januar 2009 in den Gerichtsbezirken Barmbek und Wandsbek, die im Nordosten für rund 300 000 Einwohner zuständig sind.
Zielgruppe sind 14 und 15 Jahre alte Jugendliche, die schon mindestens zwei Straftaten begangen haben. Das können Graffiti-Schmierereien oder Diebstähle sein. Ausgenommen ist Schwarzfahren. Wenn die Polizei den Eindruck hat, dass sich bei einem Jugendlichen eine Straftäterkarriere anbahnt, dann kommt er für PriJuS in Betracht.
"Mit dem Projekt wollen wir ausloten, was im geltenden Strafprozessrecht noch an Beschleunigung drinsteckt", sagt Justizsenator Till Steffen (GAL), dessen Behörde federführend ist. "Es geht um eine schnelle Reaktion, wenn der Anfang einer kriminellen Karriere erkennbar ist, ohne dass der Weg zum Intensivtäter schon verfestigt ist."
Eine zentrale Voraussetzung für die Beschleunigung des Verfahrens ist, dass eine Verurteilung zu erwarten ist. Entweder muss der Jugendliche geständig sein, oder die Beweise müssen eindeutig sein. "Die Bewährungsstrafe oder die Erziehungsmaßnahme soll dann schnell kommen, damit die kriminelle Karriere früh gestoppt werden kann", sagt der Senator.
Und so soll das Verfahren idealtypisch funktionieren: Wenn der ermittelnde Polizeibeamte meint, ein Jugendlicher sei für PriJuS geeignet, ruft er den zuständigen Jugendstaatsanwalt an. Nach dessen mündlicher Entscheidung schickt der Polizist eine kurze Fallmeldung per E-Mail. Der Staatsanwalt leitet die Meldung an den Jugendrichter weiter.
Wenn auch der Richter dem beschleunigten Verfahren zustimmt, setzt er schon jetzt einen Termin für die Hauptverhandlung an. Zeitgleich wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet, die ein Gespräch mit dem Jugendlichen und seinen Eltern vereinbart. Wenn die Akte mit der Anklage beim Jugendrichter eingeht, sind schon wesentliche Verfahrensschritte eingeleitet. "Bei diesem Projekt funktioniert die Kooperation zwischen Sozial-, Innen- und Justizbehörde hervorragend", sagt Steffen.