Nachdem die SPD in der vergangenen Woche den Rücktritt von Cornelia Schroeder-Piller (CDU) gefordert hatte, hat Wandsbeks Bezirksamtsleiterin nun...
Nachdem die SPD in der vergangenen Woche den Rücktritt von Cornelia Schroeder-Piller (CDU) gefordert hatte, hat Wandsbeks Bezirksamtsleiterin nun auch in den eigenen Reihen einen immer schwereren Stand. Im Streit um die Ansiedlung des Bordells an der Angerburger Straße ist von einem "erheblich gestörten Vertrauensverhältnis" die Rede. Außerdem haben die Mitglieder des Bauprüfausschusses von CDU, SPD, GAL, FDP und Linken die Ansiedlung des Bordells in der Angerburger Straße jetzt einstimmig abgelehnt. Offen ist, ob Schroeder-Piller sich darüber hinwegsetzen wird.
Die Ausschuss-Entscheidung ist mindestens überraschend. Denn wenige Tage zuvor hatte die Wandsbeker Bezirksversammlung mit den Stimmen von CDU, GAL und FDP der Ansiedlung des Bordells noch zugestimmt.
Ein Grund für den Umschwung ist ein Rechtsgutachten, das den Fraktionen erst Anfang der vergangenen Woche - nach dem Beschluss der Bezirksversammlung - bekannt geworden war. Dieses Gutachten, das von Grundstücksnachbarn an der Angerburger Straße in Auftrag gegeben worden war, stützt die Position der Ansiedlungsgegner. Inhaltlich geht es darin um die Frage, ob ein Bordell ein Gewerbebetrieb oder eine Vergnügungsstätte ist. Nur wenn das Bordell als Gewerbe eingestuft wird, dürfte es laut Bebauungsplan an der Angerburger Straße angesiedelt werden. Das Gutachten der Anwaltskanzlei Günther, Heidel, Wollenteit, Hack und Goldmann kommt zu dem Schluss, dass ein Bordell nach aktueller Rechtsprechung eine Vergnügungsstätte ist. Dem Bezirksamt liegt die Unterlage seit Januar vor. Die Politik wurde darüber - auch auf Nachfrage - nicht informiert. Die Bezirksamtsleitung hatte nach Aussagen der Fraktionen immer wieder betont, es gebe keine neuen Erkenntnisse.
Auf Nachfrage hatte das Bezirksamt dazu wie folgt Stellung genommen: "Das angesprochene Papier ist kein Gutachten, sondern eine Einzel-Stellungnahme. Es wurde nicht geheim gehalten. Vielmehr hat das Bezirksamt die Stellungnahme und die dazugehörige ausführliche Begründung geprüft und festgestellt, dass keine neuen Erkenntnisse oder entscheidungsrelevanten Aspekte darin enthalten sind."
Das Bezirksamt stütze sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die Beurteilung der Fachbehörde und auf ein unabhängiges Rechtsgutachten, sagte die Bezirksamtssprecherin Sonja Fessel.