Der Vorsitzende Richter deutete an, dass die Aussagen der beiden „Tagesschau“-Sprecher für ein festes Arbeitsverhältnis von Eva Herman beim NDR sprächen. Das Gericht unterbrach die Verhandlung jedoch und setzte für den 1. April eine weitere Beweisaufnahme an.

War die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman Arbeitnehmerin oder freie Mitarbeiterin? Die für die Fortführung des Prozesses zwischen ihr und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) entscheidende Frage hat das Landesarbeitsgericht auch in der Beweisaufnahme am Freitag nicht beantwortet. Der Vorsitzende Richter deutete zwar an, dass die Aussagen der beiden "Tagesschau"-Sprecher Jan Hofer und Jens Riewa über die Gestaltung der Dienstpläne und Dienstbereitschaften für ein Arbeitsverhältnis sprächen. Das Gericht unterbrach die Verhandlung jedoch und setzte für den 1. April eine weitere Beweisaufnahme an, bei der auch der frühere Kollege Jo Brauner gehört werden soll.

Der NDR hatte den Vertrag mit Herman im September 2007 gekündigt, weil sie sich vermeintlich positiv über die NS-Familienpolitik geäußert haben soll. Herman war mit ihrer Klage gegen die Kündigung in erster Instanz gescheitert - das Arbeitsgericht hatte sie als freie Mitarbeiterin angesehen.