Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass die 50-Jährige nicht Arbeitnehmerin des Senders gewesen ist, sondern als freie Mitarbeiterin tätig war. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hat die Kammer nicht zugelassen.

Die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman ist mit ihrer Klage gegen die Kündigung des NDR gescheitert. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, dass die 50-Jährige nicht Arbeitnehmerin des Senders gewesen ist, sondern als freie Mitarbeiterin tätig war. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hat die Kammer nicht zugelassen.

Der Rechtsanwalt von Eva Herman zeigte sich sehr überrascht von dem Urteil und kündigte an, es zu überprüfen. Gegebenenfalls wolle er versuchen weiter rechtlich dagegen vorzugehen.

Bei heutigen letzten Verhandlungstag hatte noch der ehemalige Chefsprecher der "Tagesschau", Jo Brauner (71), über die Gestaltung der Dienstpläne ausgesagt. Das Gericht wertete die Aussage dahingehend, dass der NDR die Dienste der "Tagesschau"-Sprecher nicht disponiert, sondern die Sprecher die Einsätze im Wesentlichen untereinander absprechen.