Im Rechtsstreit zwischen Eva Herman und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) werden die Karten neu gemischt. Nachdem die ehemalige...

Im Rechtsstreit zwischen Eva Herman und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) werden die Karten neu gemischt. Nachdem die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin im April mit der Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht gescheitert war, sah es gestern im ersten Berufungstermin wesentlich besser für sie aus. "Wir sind sehr zufrieden", sagte Klägeranwalt Dirk Feldmann nach 90 Minuten Verhandlung im Hamburger Landesarbeitsgericht. Eva Herman, die persönlich anwesend war, äußerte sich nicht.

Sie klagt, weil ihr der NDR am 9. September 2007 die Zusammenarbeit aufgekündigt hatte. Hintergrund: Sie soll sich bei der Präsentation ihres zweiten Buches ("Das Prinzip Arche Noah") vermeintlich positiv über die NS-Familienpolitik geäußert haben. Gestern sagte der Vorsitzende Richter, dass aus den Äußerungen keine Verherrlichung des Nationalsozialismus entnommen werden könne. Unter Abwägung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit könne sich ergeben, dass die Aussagen für den NDR zumutbar gewesen seien.

Entscheidend für die Überprüfung, ob die Kündigung wirksam ist, ist jedoch, dass zwischen Herman und dem NDR ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Hieran war die Klägerin in erster Instanz gescheitert - das Arbeitsgericht hatte sie als freie Mitarbeiterin angesehen. Doch auch hinsichtlich dieser Abgrenzung zeigte sich das Landesarbeitsgericht offen. Es müsse zwischen Hermans Tätigkeit als Moderatorin ("Herman und Tietjen" und "Wer hat's gesehen?") und als Nachrichtensprecherin unterschieden werden. Die Klägerseite betonte, dass Herman als Nachrichtensprecherin weisungsgebunden war - ein wichtiges Merkmal für die Arbeitnehmereigenschaft. Der NDR hingegen spricht Herman programmgestaltende Mitarbeit zu und sieht sie als freie Mitarbeiterin.

Die Parteien verständigten sich auf weitere außergerichtliche Gespräche. Sollten sie sich nicht einigen, soll Ende November in die Beweisaufnahme gegangen werden.