Steuerrabatt für Tiere, die den Wesenstest bestanden haben: So sollen Halter von Kampfhunden künftig nur noch 90 Euro Hundesteuer bezahlen - nicht mehr den erhöhten Satz von 600 Euro. Hier sehen Sie die verschiedenen Rassen.

Hamburg. Hamburg denkt in der Hundepolitik um: Kampfhunde aus dem Tierheim Süderstraße, die einen Wesenstest bestanden haben, sollen fortan leichter vermittelt werden können.

So soll für diese Tiere, bei denen laut Hundegesetz die Gefährlichkeit stets vermutet wird, nicht mehr der erhöhte jährliche Steuersatz von 600 Euro gelten. Die Halter müssen nur noch 90 Euro Hundesteuer bezahlen - eine Summe, die auch für einen Dackel oder Golden Retriever gilt. Das bestätigte Rico Schmidt, Sprecher der Gesundheitsbehörde, dem Abendblatt.

Im Jahr 2000 hatten zwei Kampfhunde in Wilhelmsburg den sechsjährigen Volkan totgebissen. Es folgte eine heftige Debatte und 2006 ein strenges Hundegesetz mit Leinen- und Maulkorbzwang für bestimmte Rassen, etliche Kampfhunde wurden von den Behörden beschlagnahmt.

"Hunden aus dem Tierheim, die einen Wesenstest bestanden haben und als freundlich gelten, soll im Sinne des Tierschutzes eine Chance gegeben werden", erklärt Schmidt den Grund für die Steuersenkung. Aber es dürften wohl auch die hohen Kosten eine Rolle spielen: Derzeit sind laut Hamburger Tierschutzverein (HTV) 75 Kampfhunde im Tierheim untergebracht. Die Stadt bezahlt für diese Hunde 1125 Euro täglich.

Die Bürgerschaft hatte in einem interfraktionellen Antrag beschlossen, die Steuer für Kampfhunde aus dem Tierheim zu senken. "Es ist richtig, diese hohe Steuer für positiv wesensgeprüfte Hunde aus dem Tierheim zu reduzieren, weil es keinen Sinn macht, diese nachweislich ungefährlichen Tiere weiter auf Kosten der Steuerzahler wegzusperren", sagt der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Harald Krüger.

Die Steuersenkung ist nicht die einzige Änderung: Es soll künftig auch leichter werden, die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes aus dem Tierheim zu erhalten. So soll schon ein "berechtigtes Interesse" vorliegen, wenn der neue Halter zum Beispiel langjähriges Mitglied eines Tierschutzvereins ist oder durch häufige Besuche einen intensiven Umgang mit dem Tier nachweisen kann. Bisher galt etwa als "berechtigtes Interesse", wenn der Hund im Sicherheitsdienst eingesetzt wird. Nach Abendblatt-Informationen arbeitet die Behörde in Abstimmung mit den Bezirken eine entsprechende "Fachanweisung" aus. Das bestätigt Schmidt: "Die Entscheidung trifft der Bezirk."

Uwe Hinrichs, Geschäftsführer des Hamburger Kinderschutzbundes, bereitet die Lockerung "große Sorge. So kann es nun leichter passieren, dass die Kampfhunde in falsche Hände geraten."