Hamburg. Schon seit Monaten gibt es im hoch frequentierten Tunnel Probleme mit der Beleuchtung. Wie lange das noch so weitergeht.

In den vergangenen Jahren sorgte der Lessingtunnel nahe dem S-Bahnhof Altona wegen unterschiedlichster Sperrungen immer wieder für Schlagzeilen. Mal führte der Bezirk eine Deckschichtsanierung durch, mal mussten Brückenschäden repariert werden. Doch nun ist für die Menschen in der Nachbarschaft ein neues Ärgernis hinzugekommen: Mehrere der Lampen im rund 100 Meter langen Tunnel sind schon seit Monaten defekt.

Ein Leser, der sich mit dem Problem an das Hamburger Abendblatt gewandt hat, beschreibt den Durchgang aufgrund der mangelhaften Beleuchtung als „Ort der Unsicherheit“. Gerade in der Winterzeit sei die Dunkelheit im Tunnel problematisch. „Das Nichtreparieren reiht sich ein in die systematische Verwahrlosung des in die Verantwortung des Bezirkes fallenden Bahnhofsumfeldes des Bahnhofs Altona“, kritisiert der Anwohner.

Verkehr Hamburg: Im Lessingtunnel in Altona sind Lampen defekt

Auf Anfrage nach dem Sachverhalt stellt Bezirksamtssprecher Mike Schlink aber klar: „Der Bezirk ist nicht für die Beleuchtung im Lessingtunnel verantwortlich.“ Stattdessen liege die Zuständigkeit bei der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH. Die wiederum verspricht schnelle Abhilfe: Es sei richtig, dass im Bereich der alten Natriumdampfleuchten derzeit vier Stück gestört seien, so Sprecher Nils Schönrok. „Die Entstörung ist für die kommende Woche vorgesehen“, versichert er.

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In dem Tunnelbereich, der schon mit neuen LED-Leuchten ausgestattet ist, sei derweil auch jede dritte Leuchte planmäßig außer Betrieb. Der Grund: „Die dritte LED gehört zur Adaptationsbeleuchtung der Einfahrtstrecke, welche in den Sommermonaten bei strahlendem Sonnenschein erforderlich ist. Die zugehörige Regelungsschaltanlage kann jedoch erst nach der Fertigstellung des Umbaus durch die Deutsche Bahn errichtet werden“, sagt Schönrok.

Altona: Lessingtunnel nahe dem Bahnhof aktuell zu hell beleuchtet

Wann der Bau am Lessingtunnel wieder aufgenommen werde – und damit einhergehend die Regelungsschaltanlage errichtet werden könne –, hänge von der Entscheidung der Bauherren der Deutschen Bahn ab.