Hamburg. Entwickler aus Altona arbeitet seit Jahren an Projekt. Liegegenehmigung gebe es. Der Plan und was zur Realisierung noch fehlt.
Wien, Zürich und Berlin reiten die Welle schon: Es geht um die in vielen Städten entstehenden Surf-Gelegenheiten mitten in der City. Solch eine künstliche Welle soll nun in Hamburg bis 2026 entstehen.
Einen positiven Bauvorbescheid für das Projekt im Fischereihafen Altona liegt laut dem Projektentwickler vor. Noch wichtiger: Es gebe auch eine von der Hamburg Port Authority (HPA) erteilte Liegegenehmigung für einen entsprechenden Ponton. Das klingt zu gut, um wahr zu sein. So gibt es doch noch einen Haken.
Surfen auf der Elbe: Künstliche Welle in Hamburg geplant – die kuriose Idee
Für die weitere Umsetzung werden noch Investoren benötigt. Im Klartext: Es fehlt Geld für die Realisierung. Der Kapitalbedarf wird mit circa 5,3 Millionen Euro beziffert. „20 Prozent der Gesamtinvestition sind da“, betont Felix Segebrecht auf Abendblatt-Anfrage. Der Hamburger ist Gründer und Entwickler von der sogenannten „Floating Wave“.
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Geplant ist in Hamburg Folgendes: Der schwimmende Ponton soll im Bereich des Fischereihafens in Altona liegen. Der genaue Standort stehe, anders als es die Visualisierungen vermuten lassen (hier wird der Ponton beim Dockland gezeigt), aber nicht fest. Beziehungsweise soll dieser nicht benannt werden, da man laut Segebrecht dazu noch in Abstimmungsgesprächen mit den beteiligten Behörden sei. Bis Mitte 2026 soll die Surf-Welle in Altona Einzug halten. Zudem sind auf dem Ponton zwei Gebäude vorgesehen: für eine Gastronomie mit Tapas und Fingerfood sowie für Schulungs- und Eventräume.
Surfer aus Altona arbeitet seit acht Jahren an seiner Idee für Hamburg
Seit acht Jahren arbeitet der 56-jährige Surfer Segebrecht an seiner Idee, einer effizienten Wellenanlage. In den vergangenen drei Jahren war er Vollzeit mit der Entwicklung befasst. Herausgekommen ist eine laut Gründer patentierte Wellentechnologie, die rund 50 Prozent weniger Energie verbrauche als herkömmliche Systeme. Die Anlage soll ausschließlich mit gefiltertem Elbwasser betrieben werden; es werde weder Trinkwasser verbraucht noch Chlor hinzugefügt, verspricht der Unternehmer. „Diese Kombination aus Effizienz und Nachhaltigkeit macht Floating Wave zu einem Vorreiter im Bereich künstlicher Flusswellen“, heißt es dazu in der Pressemitteilung, mit der man nun auf der Suche nach Finanzierern an die Öffentlichkeit ging.
Demnach unterstütze Sport-Staatsrat Christoph Holstein die Idee. „Das Projekt reaktiviert ungenutzte Hafenflächen für Sport, Bewegung und Tourismus. Es schafft Raum für Freizeit- und Sportaktivitäten und erweitert das Angebot der Stadt um eine spektakuläre Surf-Attraktion“, wird er zitiert. So passe es auch außerordentlich gut zum Grundgedanken „Active City“ und zur Nutzung der Stadt auch für nicht vereinsgebundenen Sport. Deshalb unterstütze die Sportbehörde dieses Projekt.
Bezirk Altona muss Hamburger Welle noch genehmigen
Auch der Präsident des Deutschen Wellenreitverbandes, Michael Zirlewagen, ist ein Fan der Hamburger Welle. „Die Floating Wave in Hamburg vereint Nachhaltigkeit, Innovation und Leidenschaft, um eine einzigartige Surf-Location im Herzen der Stadt zu schaffen. Dieses Projekt macht den Surfsport für Anfänger sowie Anfängerinnen und Profis gleichermaßen zugänglich und hat das Potenzial, eine Signalwirkung für ähnliche Initiativen in ganz Deutschland zu setzen“, so Zirlewagen.
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Surfwelle, Wassertaxis, Schwimmboote, Autofähren: In den vergangenen Jahrzehnten gab es zahlreiche Projekte auf dem Wasser. Allerdings ist aus keinem davon etwas geworden. Oft scheiterten sie an Auflagen und Genehmigungen. Auch der auf der anderen Elbseite geplante Surfpark in Stade stockt. Nach einem verhängten Baustopp geht es im Oktober vor Gericht.
Während Floating-Entwickler Segebrecht von der Unterstützung der Hamburger Behörden spricht und keine Probleme sieht, heißt es auf Abendblatt-Anfrage dazu: „Für die Genehmigung einer solchen Anlage ist das Bezirksamt Altona zuständig“, teilt Pressesprecher Mike Schlink am Dienstag mit. Und weiter: „Eine Genehmigung steht noch aus.“