Hamburg. CDU hatte wegen der Veloroute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt. Doch war sie dazu überhaupt berechtigt?

Seit Monaten geht es wegen des Umbaus der Reventlowstraße in Hamburg-Altona hoch her. Während das Bezirksamt strikt an dem Ausbau für die Veloroute 1 festhält, sorgen sich vor allem die Betreiber von Geschäften in der nahe liegenden Waitzstraße um ihre Existenz.

Sie fürchten Umsatzeinbußen wegen den vielen Baustellen und der dadurch fehlenden Parkplätze für Kunden. Mittlerweile ist der Fall der Waitzstraße zum Politikum geworden. So hatte die CDU-Fraktion der Bezirksversammlung Altona per Eilantrag auf einen Baustopp gedrängt. Dieser wurde jetzt jedoch abgewiesen.

Waitzstraße: CDU hätte keinen Antrag auf Baustopp anlegen dürfen

Wie das Bezirksamt Altona und der Hamburger Senat übereinstimmend mitteilen, soll das zuständige Verwaltungsgericht Hamburg seine Entscheidung damit begründet haben, dass die CDU-Fraktion nicht berechtigt sei, die von der Bezirksamtsleitung ausgesprochene Beanstandung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das könne allein der Senat.

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Dieser scheint jedoch genauso wie das Bezirksamt Altona an den ursprünglichen Plänen für die Veloroute 1 festhalten zu wollen. So sollen die Vorbereitungen für die Bauarbeiten nun weitergeführt werden. Anlieger und die Öffentlichkeit sollen zeitnah über alle geplanten Maßnahmen informiert werden.

Waitzstraße: CDU will noch nicht die Segel streichen

Die CDU-Fraktion Altona ist fassungslos wegen der Entscheidung. Sven Hilscher, der Fraktionsvorsitzende in Altona, kritisiert das Vorgehen des Gerichts: „Das Gericht hat sich mit unserer Frage inhaltlich nicht beschäftigt, sondern unseren Antrag rein formal als nicht zulässig erklärt. Die CDU-Fraktion Altona lässt aktuell die Möglichkeit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht prüfen. Damit wären die politischen und rechtlichen Möglichkeiten zum Stopp der Baumaßnahme dann final ausgeschöpft.“

Gleichzeitig gibt er noch einmal zu bedenken, was ein Ausbau der Velo-Route für Anwohner und Geschäftsbetreiber auf der Waitzstraße bedeuten würde: „. Für den Einzelhandel in der Waitzstraße und alle Menschen, die auf das Nahversorgungszentrum angewiesen sind, ist das eine bittere Entscheidung. Es bleibt nur der Appell an die Einsicht der Bezirksamtsleitung, die Interessen der Menschen im Stadtteil endlich zu berücksichtigen und die Maßnahme zu stoppen. Insgesamt verbleibt in dieser Angelegenheit ein schaler Nachgeschmack.“