Hamburg. Die Angeklagte beteuert ihre Unschuld, doch mehrere Tierärzte sind überzeugt: Azra M. quälte ihr Haustier immer wieder.
„Ich kann auf meinen Tod schwören!“ Wenn es um die Frage geht, wie sie mit ihrer Katze umgegangen ist, scheut Azra M. (Name geändert) keine noch so hoch gegriffenen Beteuerungen. Sie sei tierlieb, meint die 35-Jährige. Ihre Katze sei ihr „ans Herz gewachsen“. Und nein, sie habe ihren Stubentiger niemals misshandelt. Da schwöre sie jeden Eid drauf.
Die Staatsanwaltschaft geht indes davon aus, dass „Mia“ von ihrer Halterin gequält wurde. Deshalb muss sich Azra M. wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage verletzte die Hamburgerin bei zwei Gelegenheiten ihre Katze erheblich.
Prozess Hamburg: Angeklagte soll Katze gegen die Wand geworfen haben
Im Dezember 2021 soll sie das Tier entweder auf den Kopf geschlagen oder in ihrer Wohnung gegen eine Wand geworfen haben, wobei „Mia“ Einblutungen in beiden vorderen Augenkammern und Schwellungen am Kopf erlitten habe.
Gut sechs Wochen später soll Azra M. erneut gewalttätig auf die Katze eingewirkt haben. Das Tier erlitt Rippenfrakturen, ein Schädelhirntrauma und Schürfwunden. Es bestand demnach Lebensgefahr. „Mia“ wurde zehn Tage lang in einer Tierklinik behandelt.
Azra M. sagt, sie habe ihre Katze "stets liebevoll gepflegt"
Über ihren Verteidiger lässt die Angeklagte ihre Version der Ereignisse vortragen. Demnach habe sie die Katze stets „liebevoll gepflegt“, habe beispielsweise, wenn sie von der Arbeit kam, erst das Tier mit Nahrung versorgt, bevor sie sich selber etwas zu Essen machte. Sie habe „definitiv keine Gewalt“ angewandt.
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Am 6. Dezember habe sie vielmehr „Stoßgeräusche“ gehört und dann bemerkt, dass „Mia“ von ihrem Kratzbaum gefallen sei. Es habe ein „knackendes Geräusch“ gegeben, die Katze habe sich praktisch nicht mehr bewegen können. Azra M. brachte „Mia“ zu einer Tierärztin.
Knochenbrüche durch Sturz von der Toilette?
Auch die weiteren Verletzungen seien durch ein Unglück zu erklären, so die Angeklagte. Sie habe versucht, ihrem Tier beizubringen, nicht mehr aufs Katzenklo zu gehen, sondern die normale Toilette zu benutzen. Dabei sei „Mia“ abgerutscht und müsse sich so die Frakturen zugezogen haben. Ihr Verteidiger ergänzt, dass laut Internet auch Stürze aus geringer Höhe bei Katzen zu schweren Verletzungen führen könnten.
Doch nach übereinstimmenden Einschätzungen von Tierärzten, die sich im Rahmen der Ermittlungen zu dem traurigen-schlimmen Zustand der Katze geäußert haben, können die zahlreichen Frakturen und offenen Wunden nicht so entstanden sein, wie Azra M. es behauptet.
Prozess Hamburg: Angeklagte beharrt auf ihrer Unschuld
Der Amtsrichter zitiert aus den Akten, wonach die Veterinäre unabhängig voneinander bekundet haben, „Mia“ müsse „stumpfe Gewalt“ zugefügt worden sein, also beispielsweise Schläge oder ein heftiger Wurf gegen eine Wand. Eine der behandelnden Tierärztinnen hatte offenbar außerdem „Stresssymptome“ bei der Katze bemerkt, sobald Azra M. sich ihre näherte. Daraus sei zu schließen, dass das Tier vor seiner Besitzerin Angst hatte.
Die Angeklagte beharrt auf ihrer Unschuld. Und der Verteidiger teilt mit, dass der Ex-Freund der 35-Jährigen als derjenige in Betracht kommen könne, der „Mia“ misshandelt hat. Schließlich habe dieser damals noch einen Schlüssel zur Wohnung von Azra M. gehabt. Nun sollen Zeugen und insbesondere auch die Tierärzte gehört werden.