Hamburg. Von Dezember an gilt neue Regelung für Altstadt, die es Anwohnern erleichtern soll. Hier müssen Autofahrer bald ein Ticket lösen.

Gleich vier neue Parkzonen weist die Verkehrsbehörde der Stadt Hamburg in Altona aus. Vom 18. Dezember an gilt hier eine Parkscheinpflicht. Ausgenommen sind Anwohner, die über einen entsprechenden Parkausweis verfügen. Sie sind sowohl von der Parkgebühr befreit als auch von der Höchstparkdauer ausgenommen.

"Hintergrund ist die schwierige Parksituation des Stadtteils und die zunehmenden Verdrängungseffekte aus dem benachbarten Bewohner-Parkgebiet St. Pauli", teilt der Landesbetrieb Verkehr am Donnerstag mit. Eine Erhebung der Kennzeichen und eine Umfrage unter Anwohnern hätte die angespannte Situation zudem bestätigt. 68 Prozent der 3.500 Befragten begrüßten demnach die Einführung eines Anwohner-Parkgebiets in ihrem Umfeld.

Die Gebiete liegen östlich des Altonaer Bahnhofs und erstrecken sich vom Gerichtsviertel im Norden über Bereiche entlang der Großen Bergstraße und dem Nobistor bis zur Palmaille und dem Fischmarkt an der Elbe im Süden.

Das sind die neuen Anwohnerparkzonen in Altona-Altstadt.
Das sind die neuen Anwohnerparkzonen in Altona-Altstadt. © Verkehrsbehörde

Anwohner-Parkausweis für 25 Euro in Altona

Von Mitte Dezember an dürfen Besucher hier ihre Fahrzeuge höchstens drei Stunden abstellen und müssen ein Parkticket lösen. Dies gilt täglich in der Zeit von 9 bis 20 Uhr – in der Louise-Schröder-Straße und Nobistor bis 23 Uhr. Wie in den anderen bislang in der Umgebung ausgewiesenen Anwohner-Parkzonen schlägt dies mit zwei Euro pro Stunde zu Buche.

Klar ist, dass die Anwohner einen Parkausweis beantragen müssen – und dafür 25 Euro online oder 30 Euro direkt beim Landesbetrieb Verkehr zahlen. Der Ausweis gilt für ein Jahr. Vom 16. November an können Anwohner-Parkausweise beantragt werden. Auch Besucher und Gewerbetreibende können entsprechende Ausweise elektronisch beantragen.

Staatsrat: "Weitere Gebiete werden folgen"

„In einer verdichteten Stadt wie Hamburg, die stetig weiter wächst, deren Fläche aber nicht mitwächst, ist der öffentliche Raum ein knappes Gut", erklärt Martin Bill, Staatsrat für Verkehr und Mobilitätswende. Zur erfolgreichen Mobilitätswende gehörte auch die Ausweisung von neuen Anwohner-Parkgebieten. Bei wenig Parkraum sei es nur billig und gerecht, diesen zunächst den Bewohnern vorzuhalten.

Ein weiterer wichtiger Schritt wäre mit den vier neuen Gebieten in Altona-Altstadt und einem Teil von Altona-Nord geschafft, wo sich Bewohner mit großer Mehrheit für eine solche Parkraumbewirtschaftung ausgesprochen haben. "Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, werden in den nächsten Jahren weitere Bewohner-Parkgebiete folgen", kündigt Bill an.

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Hier haben Anwohner kein Park-Vorrecht

In dem neuen Bereich gelten noch einige Sonderregelungen, zum Beispiel auf der Max-Brauer-Allee zwischen Goetheallee und Schnellstraße sowie in der Bugdahnstraße. Dort kann mit einem Tagesticket geparkt werden. In der Großen Bergstraße, auf dem Paul-Nevermann-Platz und in der Bugdahnstraße haben Anwohner kein Vorrecht zu parken. Grund für die Ausnahme: die hier ansässigen zahlreichen Gastronomiebetriebe, Ladengeschäfte und der Bahnhof Altona.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Anwohnerparken und der Beantragung finden sich auf der Homepage des Landesbetriebs Verkehr.

Das sind die Anwohner-Parkzonen in Hamburg:

  • M100 Großneumarkt
  • M101 Schaarmarkt
  • M102 Cremon
  • M103 Kontorhausviertel
  • M104 Gothaer Weg
  • M105 Billstedt Zentrum
  • M106 Kirchlinden
  • MA201 Wohlers Park
  • MA202 Paulinenplatz
  • MA203 Spielbudenplatz
  • MA204 Hein-Köllisch-Platz
  • N100 Flughafen
  • N101 Flughafenstraße
  • N102 Bergkoppelweg
  • N103 Etzestraße
  • N104 Ahornkamp
  • N105 Olendörp
  • A100 Sternschanze
  • M107 Karolinenviertel
  • E300 Grindelallee
  • E301 Grindelhof
  • E302 Pöseldorf
  • E303 Alsterufer
  • A101 Gerichtsviertel
  • A102 Große Bergstraße
  • A103 Nobistor
  • A104 Palmaille