Hamburg. Vom 21. September an müssen Autofahrer bezahlen. Anwohner können ab dem 10. August 2020 Bewohnerparkausweise beantragen.
Ab dem 21. September 2020 wird es in Hamburg vier neue Bewohnerparkgebiete geben. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt ab dann eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Gebieten Grindelallee, Grindelhof, Pöseldorf und Alsterufer ein. Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis in den Bereichen sind grundsätzlich von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Sowohl eine Kennzeichenerhebung als auch eine Umfrage unter Bewohnerinnen und Bewohnern haben den Parkdruck in Rotherbaum bestätigt. 82 Prozent der Befragten begrüßen die Einführung eines Bewohnerparkgebiets in ihrem Umfeld. Die Erhebung ergab auch, dass insbesondere zwischen 8 und 17 Uhr die Parkplatzsuche am schwierigsten ist.
In den neu ausgewiesenen Gebieten gibt es knapp über 5500 bewirtschaftete Parkstände mit insgesamt 131 Parkscheinautomaten, die neben Münzgeld überwiegend auch die bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, beide auch kontaktlos via NFC-Technik) akzeptieren. Ebenso wird die Bezahlung über das Handy (Handyparken) möglich sein. Verkehrsstaatsrat Martin Bill (Grüne) sagt: „Der öffentliche Raum in einer verdichteten und weiterwachsenden Stadt wie Hamburg ist ein knappes Gut. Wir wollen die Mobilitätswende: Wir wollen mehr Radverkehr und den HVV massiv ausbauen.
Höchstparkdauer von drei Stunden
Doch auch mit der Mobilitätswende braucht es für einige Wege ein Auto und wird es weiterhin Menschen in dieser Stadt geben, die auf ein Auto angewiesen sind.“ Da sei es bei wenig Parkraum nur billig und gerecht, diesen zunächst für Bewohnerinnen und Bewohner vorzuhalten. „Es freut mich, dass sich sowohl die Bezirksversammlung als auch die Bewohnerinnen und Bewohner mit großer Mehrheit für die Bewohnerparkgebiete ausgesprochen haben. Wie im Koalitionsvertrag beschlossen, werden in den nächsten Jahren weitere Bewohnerparkgebiete folgen.“
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Anwohner können ab dem 10. August 2020 Bewohnerparkausweise online (25 Euro im Jahr) oder direkt an allen LBV-Standorten (30 Euro) beantragen. Allgemein gilt in den Gebieten eine Parkscheinpflicht (Parkgebühr: 2 Euro/Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden – zwischen 9 und 20 Uhr.