Grüne verlangen nach „giftigem Gruß aus der Hafenküche“ vorbehaltlose Aufklärung. Wasserschutzpolizei widerspricht Nabu-Vorwürfen zu hohem Schwefelgehalt.

Hamburg. Die schwarze Rauchwolke, die der Containerriese „Yang Ming Utmost" beim Verlassen des Hamburger Hafens ausgestoßen hat, hat ein politisches Nachspiel. Sowohl CDU wie auch Grüne haben eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Karl-Heinz Warnholz (CDU) will Genaueres zu Kosten für Feuerwehr- und Polizeieinsätze sowie für eine möglichen Vernehmung des Kapitäns wissen.

Jens Kerstan von den Grünen verlangt unter dem ironischen Slogan „Giftiger Gruß aus der Hafenküche" die „zügige“ und „vorbehaltlose“ Aufklärung. Auf Unverständnis stößt, nicht nur bei der Politik, dass das Schiff weiterfahren konnte, ohne dass die Wasserschutzpolizei an Bord ging oder es stoppte.

Den Containerriesen aufzuhalten habe laut Frank-Martin Heise, Leiter der Wasserschutzpolizei, keinen Sinn gemacht. „Als wir mit unserem Boot auf der Norderelbe waren, war der Containerfrachter bereits in Höhe Airbus.“ Die Schlepper waren nicht mehr mit dem 335 Meter langen Schiff verbunden. Es hatte bereits Fahrt aufgenommen. „Dann stoppt man so ein Schiff nicht mehr so einfach“, so Heise. Es habe auch nicht die Notwendigkeit bestanden. Die starke Rauchentwicklung war verschwunden.

„Eine Störung, die man hätte beenden müssen, war nicht mehr gegeben“, so Heise. Die Ermittlungen auf dem Schiff wären umfangreich gewesen. „Wir haben ein vorzügliches Verhältnis zu den Kollegen in Rotterdam“, sagt Heise. Dort habe man „alle Zeit der Welt“ gehabt, um die umfangreiche Dokumentation über Maschinenlaufzeiten oder Treibstoffladungen durchzusehen, Verantwortliche zu befragen oder die Maschinen und technischen Einrichtungen zu begutachten. Das ist laut Heise mittlerweile in Rotterdam geschehen.

Die Rauchentwicklung mit der Ausflockung selbst, so Heise, deute auf nicht richtig verbrannten Treibstoff und damit auf einen technischen Defekt hin. Heise widersprach auch Darstellungen des Nabu, die suggerierten, dass Schweröl mit einem Schwefelgehalt von bis zu 3,5 Prozent verbrannt wurden. Zwar dürften solche Schiffe Schweröl bereits ab 20 Minuten vor dem Losmachen verbrennen. Es darf dann einen Schwefelgehalt von maximal einem Prozent haben. Diese Regel gelte „bis hinter Frankreich“.

Erst auf hoher See dürfe Schweröl mit einem Schwefelgehalt von 3,5 Prozent verbrannt werden. Die Verbrennung von Diesel mit einem Schwefelgehalt von 0,1 Prozent sei nur während der Liegezeiten und ab kommenden Jahr während der Fahrt zwingend. Ob eine Straftat vorliege, ergäben erst die Ermittlungen. Schäden, die durch den Rußausstoß entstanden sind, müssen zivilrechtlich geregelt werden.