Inge Hannemann hatte kürzlich beim Patentamt Markenschutz beantragt. Am kommenden Donnerstag wird der Fall um die Suspendierung der ehemaligen Jobvermittlerin erneut vor Gericht verhandelt.

Hamburg. Die Hamburgerin Inge Hannemann - den meisten besser bekannt als die Hartz-IV-Rebellin - hat versucht, sich eben diesen Beinamen beim Deutschen Marken- und Patentamt schützen zu lassen. Damit habe die ehemalige Jobvermittlerin Internet-Blogger dazu bringen wollen, den Namen „Hartz-IV-Rebellin“ nicht mehr zu benutzen und entsprechende Verlinkungen zu löschen. „Ich werde seit Längerem auf diversen Blogs angegriffen“, so Hannemann. „Das ging mir zu weit.“

Die frühere Jobvermittlerin Hannemann war bekannt geworden, weil sie sich geweigert hatte, Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen, wenn diese nicht zu Beratungsterminen erschienen oder angebotene Jobs ablehnten. Aus ihrer Sicht ist eine Kürzung von Geldzuweisungen an Hartz-IV-Empfänger "menschenunwürdig, weil der Betrag schon am Existenzminimum liegt". Die Hamburgerin war daraufhin vom Jobcenter suspendiert worden.

Mittlerweile hat Hannemann die Marken-Anmeldung jedoch wieder zurückgezogen, weil ihr dieses Mittel nach eigenen Angaben doch nicht geeignet erschien. „Ich wollte ja keinen Profit mit dem Namen machen“, so die Hamburgerin, die sich den Titel Hartz-IV-Rebellin überdies auch nicht selbst gegeben hatte. Namensgeber war in diesem Fall das Hamburger Abendblatt.

Unterdessen geht der Streit um die Suspendierung weiter: Am Donnerstag wird vor dem Hamburger Arbeitsgericht eine von Hannemann angestrengte einstweilige Verfügung gegen die Stadt Hamburg mündlich verhandelt.

In dem Verfahren wehrt die beim Jobcenter team.arbeit.hamburg eingesetzte Angestellte sich gegen eine im April vergangenen Jahres ausgesprochene Suspendierung. Die Stadt möchte Hannemann nun als Sachbearbeiterin in der Sozialbehörde beschäftigen. Die Jobvermittlerin aber will ihre ursprüngliche Tätigkeit wiederhaben.