Inge Hannemann will unbedingt wieder als Jobvermittlerin arbeiten. Die Stadt Hamburg will sie dagegen in der Sozialbehörde einsetzen. Mit einem Erfolg vor Gericht rechnet Hannemann nicht.
Hamburg. Der Streit um die Suspendierung der als Hartz-IV-Rebellin bekannt gewordenen Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann geht in eine neue Runde. Am Donnerstag kommender Woche (17. Juli) werde vor dem Hamburger Arbeitsgericht ein von Hannemann angestrengte einstweilige Verfügung gegen die Stadt Hamburg mündlich verhandelt, teilte das Arbeitsgericht am Donnerstag mit.
In dem Verfahren wehrt die beim Jobcenter team.arbeit.hamburg eingesetzte Angestellte sich gegen eine im April vergangenen Jahres ausgesprochene Suspendierung. Die Stadt möchte Hannemann nun als Sachbearbeiterin in der Sozialbehörde beschäftigen. Die Jobvermittlerin aber will ihre ursprüngliche Tätigkeit wiederhaben.
In einem von Hannemann angestrebten früheren Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte das Arbeitsgericht den Antrag auf Beschäftigung bereits zurückgewiesen. Der Jobvermittlerin war es nicht gelungen, das Bestehen eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs darzulegen.
Hannemann hatte sich geweigert, Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen, wenn diese nicht zu Beratungsterminen erschienen oder angebotene Jobs ablehnten. Aus ihrer Sicht ist eine Kürzung von Geldzuweisungen an Hartz-IV-Empfänger „menschenunwürdig, weil der Betrag schon am Existenzminimum liegt".
Im Frühjahr hatte Hannemann erklärt, sie rechne nicht damit, den Rechtsstreit zu gewinnen. „Es ist in Ordnung, wenn ich verliere“, sagte sie und fügte hinzu: „Dann klage ich eben weiter. Je höher ich komme, desto mehr wird das Thema öffentlich als Politikum wahrgenommen.“ Hannemann will bei der Bürgerschaftswahl im kommenden Jahr für die Linke kandidieren.