Finanztest prüft erstmals private Krankentagegeldversicherungen: Einige sind gut, doch sie lohnen sich nicht für alle Einkommen

Für gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige mit gesetzlicher Krankenversicherung ist das gesetzliche Krankengeld zu knapp. Private Versicherungen schließen die Lücke. Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift Finanztest hat erstmals private Krankentagegeld-Angebote für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige getestet. Die Noten reichen von sehr gut bis mangelhaft.

Ein Unfall, eine schwere Operation – jedem kann es passieren, dass er für mehrere Monate nicht arbeiten kann. Damit eine lange Krankheit sie nicht finanziell ruiniert, sollten alle Berufstätigen mit gesetzlichem Krankengeld, privatem Krankentagegeld oder einer Kombination vorsorgen.

Bei Menschen, die vollständig privat krankenversichert sind, ist das Krankentagegeld Teil des Gesamtvertrags – diese Bausteine waren nicht im Test. Außerdem brauchen sich die meisten Arbeitnehmer um die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit keine Gedanken zu machen: Sie haben während dieser Zeit Anspruch auf die Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber.

Ab 4 000 Euro brutto kann sich die Versicherung lohnen

Sind die Arbeitnehmer gesetzlich versichert, schließt sich das Krankengeld von ihrer Kasse an. Eine zusätzliche private Absicherung ist oft nicht nötig. Verdient jemand jedoch deutlich mehr als 4 000 Euro brutto im Monat, kann sich eine private Krankentagegeldversicherung als Ergänzung lohnen.

Die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes ist auf derzeit maximal 2 756,25 Euro im Monat begrenzt. Davon wird noch der Arbeitnehmeranteil der Beiträge zur gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, sodass nur rund 2 426 Euro übrigbleiben. Hat jemand laufende Verpflichtungen, reicht dieses reduzierte Einkommen möglicherweise nicht aus.

Der Modell-Arbeitnehmer im Test, ein 32-Jähriger mit monatlichem Bruttoeinkommen von 5 000 Euro, sichert sich ein zusätzliches privates Krankentagegeld von 30 Euro pro Tag (900 Euro im Monat) ab dem 43. Krankheitstag. Das Krankentagegeld füllt die Lücke zu seinem gewohnten Nettoverdienst vollständig auf. Er zahlt für die besten Angebote nicht mehr als 10 Euro im Monat.

Für Selbstständige existenzsichernd

Auch gesetzlich versicherte Selbstständige können ab dem 43. Krankheitstag das gesetzliche Krankengeld bekommen. Sie geben dafür eine schriftliche Wahlerklärung bei ihrer Kasse ab und zahlen dann 15,5 Prozent Beitragssatz statt des ermäßigten Satzes von 14,9 Prozent auf ihr Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zurzeit kostet sie das Krankengeld maximal 23,63 Euro im Monat.

Bis zum 43. Krankheitstag sollten sie einen anderen Ersatz für das entfallene Einkommen haben. Finanztest hat für den gutverdienenden selbstständigen Modellkunden zwei Varianten geprüft. Auch er ist 32 Jahre alt.

In einem Fall ergänzt er das Krankengeld durch ein privates Tagegeld von 40 Euro pro Tag ab dem 15. Arbeitsunfähigkeitstag und hat so eine gestaffelte Leistung. Denn zur privaten Leistung kommt ab dem 43. Tag das gesetzliche Krankengeld hinzu.

Im anderen Fall braucht er schon vor dem 43. Krankheitstag ein Tagegeld, das seinen Verdienstausfall voll ausgleicht. Mit gesetzlichem Krankengeld und einem privaten Zusatzbaustein ist das nicht möglich. Deshalb verzichtet er auf das gesetzliche Krankengeld und vereinbart gleich einen privaten Vertrag über 130 Euro ab dem 22. Krankheitstag.

Nicht jedes Einkommen versicherbar

Vor Vertragsschluss müssen Selbstständige erst klären, ob sie das Krankentagegeld in der gewünschten Höhe überhaupt versichern können.

Die Versicherungsunternehmen legen für verschiedene Berufsgruppen unterschiedliche Obergrenzen für das Tagegeld fest. Ärzte oder andere Freiberufler können eher hohe Beträge versichern, für sonstige Gewerbetreibende gelten niedrigere Grenzen, besonders niedrige für Existenzgründer. Zudem ist die Grenze umso niedriger, je früher die Leistung beginnen soll.

Wichtig ist für Selbstständige die Frage, wie der Versicherer das Nettoeinkommen definiert. Das private Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen. Selbstständige sollten nachfragen, was als Nettoeinkommen gilt. Sonst zahlen sie womöglich jahrelang zu hohe Beiträge. Im Krankheitsfall erhalten sie dann trotzdem nicht das vereinbarte hohe Tagegeld, sondern den Betrag, den der Versicherer nach seinem Verständnis des Nettoeinkommens maximal gewährt.

Finanztest-Tipps

Absichern. Sind Sie gesetzlich krankenversichert und verdienen als Arbeitnehmer oder Selbstständiger mehr als 4 000 Euro brutto im Monat? Dann empfiehlt Finanztest eine private Krankentagegeldversicherung, um Lücken beim Krankengeld zu schließen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum: Je älter Sie beim Abschluss sind, desto teurer wird es.

Arbeitnehmer. Die besten Angebote für den 32-jährigen Modellarbeitnehmer sind die Tarife KT6/30 der Huk-Coburg, T43/30 der Pax-Familienfürsorge und der Tarif TA 43/30 der Bayerischen Beamtenkrankenkasse. Ein Tagegeld von 30 Euro ab dem 43. Krankheitstag kostet hier nicht mehr als 10 Euro im Monat.

Selbstständige I. Als Selbstständiger können Sie ebenfalls das gesetzliche Krankengeld mit privatem Tagegeld ergänzen. Für den 32-jährigen Modellkunden sind die besten Angebote der Tarif TAF15/40 der Bayerischen Beamten-Krankenkasse und der Tarif KTS 2/40 der Alten Oldenburger. Für 40 Euro Tagegeld ab dem 15. Krankheitstag zahlen sie dort 26 bis 35 Euro Monatsbeitrag.

Selbstständige II. Wenn Sie bereits vor dem 43. Krankheitstag ein hohes Tagegeld brauchen, kann es sinnvoll sein, das Verdienstausfallrisiko komplett privat abzusichern. Am besten bewertet sind für den 32-jährigen Modellkunden der Tarif TAF22/130 der Bayerischen Beamten-Krankenkasse und die Tarife KT 3/130 der Huk-Coburg und T22/130 der Pax-Familienfürsorge. Ein Tagegeld von 130 Euro ab dem 22. Krankheitstag kostet hier 57 bis 80 Euro im Monat.

Den vollständigen Test finden Sie in Finanztest 7/2013 und im Internet (www.test.de/krankentagegeldversicherung).

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