Essen/Düsseldorf. Mit rund 370 Millionen Euro wollte NRW Verbraucher unterstützen, die mit Pellets oder Öl heizen. Die Bilanz nach Ende der Frist: ernüchternd.
Der russische Angriff auf die Ukraine hatte unmittelbare Auswirkungen für Menschen in Nordrhein-Westfalen. Bei der anschließenden Energiekrise stiegen die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Strom und Gas rief die Bundesregierung eine Energiepreisbremse ins Leben.
Um auch jene zu entlasten, die beispielsweise mit Holz, Heizöl oder Pellets heizen, legten Bund und Länder eine Härtehilfe für Heizkosten auf. Gesamtvolumen des Pakets: 1,8 Milliarden Euro. Für NRW standen davon 379 Millionen Euro zur Verfügung. Wer sich die finanzielle Unterstützung sichern wollte, hatte bis zum vergangenen Freitag (20.10.) Zeit, auf dem Onlineportal heizkostenhilfe.nrw einen Antrag zu stellen. Inzwischen ist die Frist abgelaufen.
Heizkostenhilfe: NRW zählt 13,59 Millionen Euro aus
Das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) verzeichnet 33.685 Anträge. Davon seien rund 86 Prozent bewilligt worden (28.808), sagte ein Sprecher des Ministeriums. Bislang seien rund 13,59 Millionen Euro an Hilfen bewilligt und entweder bereits ausgezahlt oder die Auszahlung angeordnet worden.
Im Mai hatte Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) geschätzt, dass es in NRW „bis zu 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte“ gäbe. Nimmt man diese Zahl als Grundlage, hätten nur etwa drei Prozent der Berechtigten einen Antrag auf Hilfsleistungen gestellt. Etwa 3,6 Prozent der verfügbaren Gelder wurden oder werden überwiesen.
Komplizierte Bedingungen für einen Antrag
Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW nennt mögliche Gründe dafür, dass die Resonanz auf das Hilfsangebot nicht so groß war. Eine Bedingung für die Hilfszahlungen war, dass der Beschaffungspreis für Heizöl oder Pellets mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr gewesen sein muss.
Beim Heizöl ging es beispielsweise um einen Schwellenwert von 142 Cent pro Liter. Das war aber nur im Zeitraum März und von Mitte Juli bis Mitte November 2022 der Fall. Wer sich im April bevorratete – als die Literpreise unter diese Schwelle gefallen waren – hat keinen Anspruch auf die Erstattung.
Die Brennmittel mussten zwischen dem 1. Januar und und 1 Dezember 2022 gekauft worden sein. Zudem galt ein Mindestbetrag von 100 und ein Maximalbetrag von 2000 Euro. Erstattet wurden 80 Prozent der Mehrkosten. Die Energie-Expertin sagt: „Diese Bedingungen hätte man besser kommunizieren können, um Enttäuschungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzubeugen.“
Ein anderer Grund für die wenigen Anträge könnte sein, dass die Beantragung erst „ziemlich spät“ möglich gemacht wurde. Nachdem die Bundesregierung Hilfen angekündigt hatte, war über Monate nicht klar, wie diese genau aussehen würde. „Zumindest hätte man die Referenzwerte schon kommunizieren können“, sagt Wallraf, sodass sich Kunden hätten ausrechnen können, ob für sie eine Erstattung überhaupt in Frage kommt.
Anträge für die Härtefallhilfen zunächst nur im Internet
Auch wäre es besser gewesen, von vornherein Anträge auch auf Papier zu ermöglichen, sagt die Verbraucherschützerin. Nachdem unter anderem auch der Sozialverband VdK NRW kritisiert hatte, dass durch das rein digitale Verfahren vor allem Ältere, die das Internet nicht nutzten, ausgeschlossen werden, steuerte das Ministerium nach. Die entsprechenden Unterlagen konnten Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings nur im Zeitraum von 6. September bis 10. Oktober 2023 über eine Servicenummer anfragen.
Von dieser Möglichkeit machten 1920 Personen Gebrauch. Wie hoch die Summe aus diesen papierbasierten Anträgen ist, ermittelt das Ministerium derzeit noch. Die oben genannten Zahlen beziehen sich nur auf die 33.685 online gestellten Anträge.
Ministerin: Hätte es lieber über die Steuererklärung abgewickelt
Ministerin Scharrenbach sagte nach Ende der Antragsfrist: „Nordrhein-Westfalen hat das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger wie vom Bund beauftragt, umgesetzt.“
An die Berliner Ampel richtet sie eine Kritik. „Für alle Beteiligten wäre es leichter gewesen, eine Erstattung über die Steuererklärungen abwickeln zu lassen. Das hätte viel Geld und Aufwand für alle Seiten gespart und den Bürgerinnen und Bürgern wäre trotzdem in dieser schwierigen Zeit geholfen worden.“
Der Bundestag hatte im Dezember 2022 entschieden, dass Haushalte, die mit Öl, Holz, Kohle oder Flüssiggas heizen, und im vergangenen Jahr dafür übermäßig viel bezahlt haben, finanziell entlastet werden sollen. Wenn der in 2022 gezahlte Preis mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr lag, ist eine Erstattung möglich. Konkret ging es um diese „nicht leitungsgebundene“ Heizformen:
- Heizöl
- Flüssiggas (LPG)
- Holzpellets
- Holzhackschnitzel
- Holzbriketts
- Scheitholz
- Kohle/Koks
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