Berlin. Der Bahnstreik geht weiter: Die Lokführer streiken, die Bahn bietet einen Notfahrplan an. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
- Bei der Deutschen Bahn gibt es seit Mittwochmorgen einen neuen Streik
- Der Ausstand dauert noch bis Freitag, 18 Uhr
- Es gibt einen Notfallplan mit stark begrenztem Angebot
- Bahnreisende sollen ihre Reise zu verschieben
- Bereits gelöste Tickets können erstattet oder nach dem Streikt genutzt werden
Am Mittwochmorgen um 2 Uhr hat bundesweit der Streik der Lokführergewerkschaft GDL begonnen. Ein Ende des Streiks ist für Freitag, 18 Uhr angesetzt. Bis dahin gilt ein Notfallplan der Deutschen Bahn. Der Güterverkehr der Bahn wird bereits seit Dienstag, 18 Uhr, bestreikt.
Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main hatte am Dienstagabend den Eilantrag der Deutschen Bahn gegen den Streik der GDL in zweiter Instanz abgewiesen. Die Arbeitgeber wollten den Ausstand per Eilantrag gerichtlich verbieten.
Zugleich ist mit weiteren Protestaktionen der Landwirte zu rechnen, die unter anderem Straßen blockieren wollen. Bei einer Reise mit dem Auto könne es dementsprechend zu Hinderungen und erheblichen Verzögerungen kommen. Verschieben ist für Bahnfahrer die wohl beste Alternative. Lesen Sie hier:Alles zu Entschädigung und Ihren Rechten als Kunde beim Bahn-Streik.
Streik bei der Deutschen Bahn: Konzern setzt auf Kulanzregeln
Die Deutsche Bahn bietet ihren Kunden im Fernverkehr an, bereits gelöste Tickets in der Zeit nach dem Ausstand zu nutzen. Die Zugbindung ist in diesen Fällen aufgehoben. Sollte eine Fahrt streikbedingt ausfallen, wird der Preis für den Fahrschein auch erstattet, wenn er nicht mehr benötigt wird. Reservierte Sitzplätze lassen sich kostenlos stornieren.
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Bahnstreik: Gibt es einen Notfahrplan?
Zudem kündigte die Bahn an, einen Notfahrplan mit „nur ein sehr begrenztes Angebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr“ anzubieten. Für diese Fahrten setzt die DB eigenen Angaben nach längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können.
Fahrgästen wurde empfohlen, ihre Reise wenn möglich zu verschieben oder sich in den Auskunftsmedien zu erkundigen, ob die Verbindung nach dem Notfahrplan verkehrt oder nicht. Tickets behalten nach Bahn-Angaben ihre Gültigkeit, die Zugbindung ist aufgehoben.
Auswirkungen des Streiks: Wie viele Züge fallen aus?
Beim ersten Warnstreik der GDL fielen vier von fünf Zügen aus. Betroffen waren sowohl der Gütervekhr als auch der Nah- und der Fernverkehr. Auch diesmal rechnet die Deutsche Bahn mit erheblichen Zugausfällen. Regional war die Streikbeteiligung zuletzt aber sehr unterschiedlich. Vor allem in den Hochburgen der Gewerkschaft in Ostdeutschland lief fast gar nichts mehr. Erhebliche Auswirkungen werden auch im Güterverkehr erwartet. Die Folgen bekommt die Wirtschaft zu spüren, wenn beispielsweise Zulieferungen für die Produktion auf der Strecke bleiben.
Drei Tage Bahnstreik: Wann endet der Ausstand?
Am Freitagabend soll der Verkehr laut GDL wieder aufgenommen werden. Auch hier zeigen Erfahrungen aus vergangenen Arbeitskämpfen, dass eine Normalisierung des Zugverkehrs einige Zeit braucht. So kann es aufgrund des Ausstands auch am Samstag in Deutschland noch zu Beeinträchtigungen kommen.
GDL und Deutsche Bahn: Um welche Forderungen geht es?
Die Tarifrunde dreht sich um das Einkommen. Die Bahn bietet der GDL eine durchschnittliche Lohnerhöhung um elf Prozent an. Die Gewerkschaft verlangt aber über höhere Löhne hinaus eine Arbeitszeitverkürzung um drei Wochenstunden für Schichtarbeiter. Diese Forderung lehnen die Arbeitgeber ab – und zwar nicht nur die Deutsche Bahn, sondern auch Privatbahnen wie Transdev oder die City Bahn Chemnitz, die ebenfalls bestreikt werden sollen.
Die GDL hat die Verhandlungen im Dezember für gescheitert erklärt und eine Urabstimmung über einen unbefristeten Arbeitskampf durchgeführt. 97 Prozent der befragten Mitglieder stimmten dafür. Nach der Streikankündigung hat die Deutsche Bahn ihr Verhandlungsangebot in dieser Woche erweitert. Sie bietet nun auch die Möglichkeit flexiblerer Arbeitszeiten an, zum Beispiel auch einer Verkürzung oder Verlängerung der Wochenarbeitszeit von derzeit 38 Stunden. Einen vollen Lohnausgleich will das Unternehmen bei einer verkürzten Arbeitszeit jedoch nicht bezahlen. „Dieses substanzlose und vergiftete Angebot täuscht bewusst Medien und Öffentlichkeit“, kritisiert die GDL und lehnt daher weitere Verhandlungen vorerst ab.
Bahn und GDL vor Gericht
Der Arbeitskampf ist bereits bei den Arbeitsgerichten gelandet. Die Deutsche Bahn und Transdev gingen gegen den Streik in dieser Woche vor. Sie wollten den Ausstand durch eine einstweilige Verfügung verhindern, scheiterten aber vor Gericht in erster und zweiter Instanz.
Darüber hinaus zweifelt die Deutschen Bahn die Tariffähigkeit der GDL an. Das Unternehmen hat diesbezüglich vor dem hessischen Landesarbeitsgericht eine Klage erhoben. Hintergrund ist hier die Gründung der Genossenschaft Fair Train durch GDL-Mitglieder. Die Genossenschaft will der Bahn Lokführer abwerben und diese an andere Bahnen ausleihen. Damit sei die GDL sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaft, und damit nicht mehr tariffähig, argumentiert die Bahn. Die GDL hält die Konstruktion dagegen für rechtens. Eine schnelle Entscheidung in dieser Sache wird aber nicht erwartet.
Keine Einigung in Sicht: Tarifstreit dürfte weitergehen
Unabhängig vom Ausgang der Gerichtsverfahren bleibt der Tarifkonflikt selbst weiter ungelöst. Die Bahn will einer generellen Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich keinesfalls zustimmen. Nach ihren Angaben bräuchte das Unternehmen dann zehn Prozent mehr Personal. Da Lokführer ohnehin gesucht werden, sei eine entsprechende Aufstockung nicht möglich. Zudem komme eine dreistündige Absenkung einer Lohnerhöhung von 25 Prozent gleich. Die GDL argumentiert andersherum. Der Personalmangel gehe auf unattraktive Arbeitsbedingungen zurück. Mit einer besseren Arbeitszeitregelung werde der Beruf wieder attraktiver.
Es gibt noch einen weiteren ungelösten Konflikt. Die GDL will über die Lokführer und das Zugpersonal hinaus auch für die Beschäftigten im Netz und den Werkstätten Tarifverträge abschließen. Das lehnen die Arbeitgeber ab, weil in diesen Betrieben die Tarifverträge der Konkurrenzgewerkschaft EVG zur Anwendung kommen, die dort mehr Mitglieder hat. Diese Regelung sieht das Tarifeinheitsgesetz vor. Die GDL will durchsetzen, dass es nicht angewendet wird.
(oli/afp)