Berlin. In letzter Minute wollte die Bahn es verhindern. Doch das Gericht hat entschieden: Die Streiks können wie geplant stattfinden.
Die Deutsche Bahn hat alle Möglichkeiten ausgereizt, um einen Streik zu unterbinden. Nachdem sie am Montag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine Niederlage erlitten hat, musste ab Dienstagnachmittag – in zweiter Instanz – das Landesarbeitsgericht Hessen darüber entscheiden, ob der Streik der Lokführergewerkschaft GDL rechtmäßig ist. Das Gericht entschied am Abend: Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Gericht lehnte den Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung ab.
Im Güterverkehr sollte der Arbeitskampf schon am Dienstag um 18 Uhr starten, im Personenverkehr ab Mittwochfrüh um 2 Uhr.
Bahn fordert Lösung am Verhandlungstisch
Man sei den Kundinnen und Kunden schuldig, zu versuchen die Streiks abzuwenden, beteuerte der Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, Florian Weh. Er ist überzeugt: „Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage.“
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Mit Blick auf die Verhandlungen mit der GDL zeigte sich die Bahn zuletzt irritiert, weil sie am Freitag erstmals bei der Hauptstreitfrage Entgegenkommen signalisiert hatte: bei der Reduzierung der Arbeitszeit auf 35 Stunden in der Woche. Bahn-Personalvorstand Martin Seiler beteuerte in der „Süddeutschen Zeitung“: „Wir wollen mit der GDL darüber reden, was möglich ist“. Er wolle mit der GDL „über zusätzliche Wahlmodelle für Schichtarbeiter verhandeln“.
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Am Wochenende legte er nach: „Lösungen kann es nur am Verhandlungstisch geben.“ Der Streik sei absolut überflüssig. Er halte ihn überdies auch rechtlich für nicht zulässig. Denn die GDL habe ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren.
Das Ziel der Genossenschaft „Fair Train“ ist laut GDL-Chef Claus Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Die Bahn sieht in der Genossenschaft einen Interessenkonflikt: Die GDL tritt sowohl als Arbeitgeber als auch als Gewerkschaft in Aktion. Dagegen klagt der Konzern ebenfalls. Ein Urteil liegt jedoch noch in weiter Ferne.
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