Bad Laasphe. Liste der Provokationen ist für einen Bad Laaspher zuviel. Ein „Gebet“ in einer Rede löst Eklat aus. Jetzt muss der Bürgermeister ran.

Erich Horchler reicht es. Er fühlt sich als Christ beleidigt und hat „Die Partei“ jetzt beim Bürgermeister angezeigt. „In der letzten Sitzung des Bad Laaspher Rates am 25. April hat der Stadtverordnete Markus Schmidt, Die Fraktion, in seiner Haushaltsrede das Vaterunser derartig entstellt und verunglimpft, dass ich mich an diesem Abend genötigt sah, die Sitzung bis zum Ende seiner Rede zu verlassen“, leitet Horchler seine Beschwerde ein. Und er ist offenkundig nicht allein. Neben Horchler hatten auch das CDU-Mitglied Michael Knoche und der SPD-Ratsherr Otto Wunderlich demonstrativ den Saal verlassen. Draußen vor der Tür machten alle drei ihrem Unmut Luft.

Das Rathaus und den Sitzungssaal mit so einem Format zu entwürdigen, schädigt den Ruf unserer Stadt.
Erich Horchler - ist wütend über ein umgedichtetes „Vaterunser“

Was war passiert: Markus Schmidt hatte seine Haushaltsrede mit einem stilisierten Gebet beendet und den „Landesvaterunser in Düsseldorf“ angesprochen. „Dein Geld komme, Dein Gesetz geschehe, wie in Düsseldorf, so in Bad Laasphe“, heißt es dort weiter und ist angelehnt an das wichtigste Gebet der Christenheit. Horchler und auch Wunderlich machen direkt nach der Sitzung gegenüber dieser Zeitung deutlich, dass sie so ein gotteslästerliches Verhalten nicht dulden wollen.

Satire darf aus meiner Sicht in Deutschland alles, solange sie die Mittagsruhe einhält.
Markus Schmidt - Die Partei

Horchler hat nun Konsequenzen daraus gezogen. Er mahnt aber auch an, dass dieser Vorfall nicht der erste sei und zählt insgesamt sieben Fälle seit dem Wahlkampf 2020 auf, in denen Die Partei aus seiner Sicht Grenzen überschritten habe. Sie hatten unter einem Plakat eines FDP-Kollegen ein Plakat mit „dem provokanten Wortlaut ‚Bla bla bla‘ gehängt“. Dann habe Markus Schmidt 2023 eine Haushaltsrede in Form einer Büttenrede gehalten. „Das Rathaus und den Sitzungssaal mit so einem Format zu entwürdigen, schädigt den Ruf unserer Stadt“, so Horchler. Besonders geärgert hatte ihn aber eine Plakataktion, bei der Ratsmitglieder auf ein Theaterplakat zu einem Shakespeare-Stück mit dem Titel „Viel Lärm um nichts“ montiert worden waren. Und dann war da noch die Aktion mit den personalisierten Bibeln für Ratsmitglieder der CDU, die an die christlichen Wurzeln ihrer Partei erinnert werden sollten. Mit dem Vaterunser war nun das Maß voll.

Auf einem im Haus des Gastes verteilten Flyer sind Kommunalpolitiker aus Bad Laasphe zu sehen. Die fanden diese Satire meist nicht gut.
Auf einem im Haus des Gastes verteilten Flyer sind Kommunalpolitiker aus Bad Laasphe zu sehen. Die fanden diese Satire meist nicht gut. © wp BB | rad bad laasphe

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Horchler bat den Bürgermeister Dirk Terlinden, rechtliche Schritte zu prüfen. Konkret will er wissen, ob diese Äußerung nicht gegen den Artikel 4 des Grundgesetzes (Religionsfreiheit) verstoße, ob der Paragraf 166 (Beschimpfungen von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen) des Strafgesetzbuches berührt sei, oder die Geschäftsordnung der Stadt Bad Laasphe oder der Amtseid als Ratsmitglied verletzt worden seien. Horchler glaubt gar nicht an eine Strafbarkeit, macht aber deutlich, was er sich wünscht: „Die Partei muss jetzt mal eine Gelbe Karte sehen.“

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Der Beschuldigte Markus Schmidt (Die Partei/Die Fraktion) bleibt gelassen. Er kenne den Wortlaut des Schreibens noch nicht und deshalb behalte man sich eine Reaktion vor. Aber Schmidt erklärt auch, wie es zu dem „Gebet“ kam. „In der Haushaltsrede 2023 hatten wir einen eindringlichen Appell für eine Altschuldenregelung an die Landesregierung gerichtet. Passiert ist nichts, also was bleibt uns dann noch: Nur noch beten!“, so Schmidt. Und bezogen auf die von seiner Partei gerne genutzte Satire befragt, sagt Schmidt: „Satire darf aus meiner Sicht in Deutschland alles, solange sie die Mittagsruhe einhält.“

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Auf Nachfrage der Redaktion positioniert sich Bürgermeister Dirk Terlinden klar: „Nach kursorischer Prüfung stellt der Teil der Haushaltsrede von Herrn Schmidt, Fraktionsvorsitzender Die Fraktion, die er am 25. April 2024 im Rat in Diktion und Sprachform eines ‚Vaterunser‘ gehalten hat, keinen Rechtsverstoß dar.“ Und Terlinden macht weiter deutlich, was für eine rechtliche Prüfung relevant ist: „Das subjektive Empfinden jedes Einzelnen bei der gewählten Sprachform im Sinne von ‚unerträglich etc.‘ bleibt für die rechtliche Bewertung der Äußerungen außen vor und ist ohne Belang. Im Ergebnis ist in dem gewählten Sprachformat ‚Vaterunser‘ kein Rechtsverstoß erkennbar bzw. festzustellen.“

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