Bad Berleburg. Weil es in vier Ortsteilen von Bad Berleburg bereits Anfragen für Bauvorhaben gibt, besteht Handlungsbedarf, erläutert die Verwaltung.

„Das Thema Freiflächen-Photovoltaik hat Fahrt aufgenommen“, sagt Bad Berleburgs Baudezernent Christoph Koch. In der jüngsten Sitzung des Bad Berleburger Ausschusses für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt berichtet Koch über eine steigende Zahl an Anträgen für Freiflächen- und sogenannte Agri-PV-Anlagen. Koch beschreibt ein baurechtliches Spannungsfeld, mit dem sich die Stadtverwaltung investiver beschäftigen müsse.

Laut Verwaltung werden aktuell bundes- und landesrechtliche Rahmenbedingungen überarbeitet. So sei vor kurzem auf Bundesebene das Klimaschutzgesetz verabschiedet und insbesondere das Solarpaket I auf den Weg gebracht worden. Des Weiteren wurde das Einvernehmen zum Landes-Entwicklungsplan vom Landtag in Düsseldorf hergestellt. Noch ist dieser Plan aber nicht rechtskräftig, weil noch Vorgaben einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster beachtet werden müssen, berichtet Koch.

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Unabhängig davon gibt es aber konkrete Anträge auf Bauleitplanung in Christianseck und Aue. „Des Weiteren gibt es Interessenslagen auch im Außenbereich von Wunderthausen. Zudem wurde eine Bauvoranfrage für ein privilegiertes Vorhaben Agri-PV im räumlich funktionalen Zusammenhang mit einer Hofstelle in Arfeld beim Kreis eingereicht“, berichtet Christoph Koch.

Sowohl in Bad Berleburg als auch in Bad Laasphe ist das Thema Agri-PV, also aufgeständerte Solarstrom-Anlagen auf Weideflächen, ein politisch umstrittenes Thema. In Puderbach möchte ein Investor in einer Ortsrandlage eine große Agri-PV-Anlage errichten, stößt aber auf Widerstand aus Teilen der Dorfbevölkerung. Parallel dazu erarbeitet der Kreis Siegen-Wittgenstein aktuell an einer Potenzial-Flächen-Kartierung möglicher Agri-PV-Standorte. „Das Thema wird auch unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse auf Kreisebene bis zur nächsten Plenarwoche weiter ausgearbeitet“, kündigt deshalb Christoph Koch an. „Da Freiflächen-PV-Anlagen nach aktueller Rechtslage nicht als privilegierte Vorhaben gelten, gilt es eine gesamtstädtische Strategie zur weiteren Vorgehensweise zu erarbeiten“, so Koch weiter.

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