Bad Berleburg/Siegen. Brief von Uwe Lindner an Bundesumweltministerin und an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen löst Prüfverfahren aus.
Der Biologe Uwe Lindner kämpft um die Zukunft von wildlebenden Wisenten in Deutschland. Der frühere wissenschaftliche Leiter des Artenschutzprojektes im Rothaargebirge hat der Bundesumweltministerin Steffi Lemke und auch der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschrieben und damit eine aus seiner Sicht unerwartete Reaktion erzielt: „Von Frau Lemke habe ich bis jetzt keine direkte Antwort bekommen, dafür erhielt ich Post von der Staatsanwaltschaft in Siegen“, berichte Uwe Lindner und setzt dieses Schreiben in Verbindung zu seinem Brief an die Bundesumweltministerin. Dort hatte Uwe Lindner auf die aktuelle Situation der bislang freilebenden Herde in Bad Berleburg hingewiesen.
„Ich habe nicht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gefordert. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass ‚sollten alle Tiere eingefangen, in andere Gebiete verbracht oder erschossen worden sein, ein ganz klarer Gesetzesverstoß gegen die FFH-Richtlinien der Europäischen Union vorliegen“, so Lindner.
Scharfe kritik an NRW-Umweltminister
Wegen der juristischen Streitigkeiten mit Waldbesitzern und der daraus resultierenden Insolvenz des Trägervereins wurden die Tiere jetzt aber in ein Gatter bei Bad Berleburg gelockt. Lindner verweist auf einen WDR-Fernsehbericht vom 15. März, in dem davon die Rede ist, dass die Tiere bereits seit vier Wochen eingefangen seien und es keinen konkreten Plan gebe, was mit den Tieren geschehen solle. Und Lindener kritisiert den NRW-Umweltminister Krischer scharf: „Statt Verantwortung für diese prioritär geschützte Tierart zu übernehmen und geeignete Maßnahmen anzuordnen, wurde der planlose Fang der freilebenden Wisente aus Steuergeldern finanziert und damit gegen die Artenschutzbestimmungen nach Artikel 12 der FFH-Richtlinie verstoßen.“
Das sagt die Staatsanwaltschaft Siegen
Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte indes kein Strafverfahren eingeleitet. Die zuständige Staatsanwältin Zimmermann schreibt: „Die von lhnen begehrte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen. [...] lhrem Vorbringen vermag ich solche Anhaltspunkte nicht zu entnehmen.“