Bad Berleburg. Eine 65-Jährige stößt mit einem anderen Auto zusammen und flüchtet. Die Anzeige überrascht sie, da sie nichts gemerkt haben soll.

Eine 65-Jährige stößt Mitte August 2023 mit ihrem Geländewagen mit Gitteranhänger mit einem anderen Auto zusammen. Mitbekommen haben will die Altenpflegerin nichts, obwohl Zeugen, einschließlich des Fahrers des anderen Autos, einen lauten Knall gehört haben wollen. Es sei ein Schaden von circa 1000 Euro entstanden. Nun steht sie wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht Bad Berleburg.

Nichts mitbekommen

Die Angeklagte hatte sich einen Gitterwagen ausgeliehen, um Astwerk wegzubringen. Vor ihr kommt ein Auto aus einer Parklücke. „Ich war erstmal geschockt. Von einem Zusammenstoß habe ich aber nichts mitbekommen“, versichert die 65-Jährige mehrfach. Sie habe mit Mühe ihr Auto samt Anhänger wieder gerichtet und sei weitergefahren.

Auf Nachfrage des Oberamtsanwaltes Markus Urner, dass mehrere Zeugen von einem lauten Knall berichtet hätte, sagte die Angeklagte, dass ein Rappeln bei einem Gitterwagen nicht ungewöhnlich sei. Wenn sie mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen wäre, hätte sie das aber mitbekommen müssen. Nach dem Schock sei sie weitergefahren. Von der Anzeige sei sie völlig überrascht worden, habe aber auch nach genauerem Hinschauen keinen Schaden an ihrem Auto feststellen können.

Fahrzeuge waren verkeilt

Der Fahrer des anderen Autos, ein 56-jähriger Maschinenschlosser aus Bad Laasphe, hat die Situation anders erlebt. Als er von seinem Zahnarzttermin zurückkommt, hat er durch den Verkehr große Probleme beim Ausparken. Als er in die Bahnhofstraße in Bad Laasphe einbiegt, wird er vom Fahrzeug der Angeklagten gerammt. „Ich bin in die Bahnhofstraße eingebogen und bin eigentlich der Schuldige bei dem Zusammenstoß. Dafür habe ich schon ein Bußgeld gezahlt“, erklärt der Zeuge seine Missachtung der Vorfahrt. Seiner Erinnerung nach waren die beiden beteiligten Fahrzeuge mit den Vorderreifen verkeilt. Wäre er nicht wieder zurückgesetzt, hätte niemand weiterfahren können. „Wir hatten kurz Blickkontakt und ich habe ihr Zeichen mit den Händen gegeben, dass wir auseinander fahren müssen“, berichtet der 56-Jährige. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Alexander Behrendt, gibt zu bedenken, dass seine Mandantin dies auch als Zeichen verstanden haben könnte, weiterzufahren. Seine Fahrertür habe der Zeuge nur mit Gewalt öffnen können, da sie sich durch den Zusammenstoß verzogen habe.

Zahnärztin beobachtet Unfall

Der Geländewagen mit Anhänger parkt bei einer Grundschule. Der Zeuge entschließt sich dazu, der Angeklagten hinterherzufahren. „Vom Unfallort wegzufahren, ohne sich vorher auszutauschen, habe ich als nicht rechtens empfunden“, so der Zeuge. Die Angeklagte sei nicht mehr in der Nähe ihres Fahrzeugs gewesen.

Durch den Lärm wurde auch die Zahnärztin des Zeugen auf die Szenerie aufmerksam und beobachtete das Geschehen aus dem Fenster. Abends hätte sie mit dem Zeugen noch telefoniert und über den Unfall gesprochen und geraten, den Vorfall zur Anzeige zu bringen, wie der 56-Jährige berichtet. Die Frau ist als Zeugin geladen, eine Aussage von ihr wird vom Gericht jedoch nicht mehr benötigt.

Urteil: Geldstrafe

Richter Torsten Hoffmann verhängt eine Geldstrafe von 1800 Euro. Da die Angeklagte nicht vorbelastet sei und sie eigentlich die Anspruchsberechtigte sei, da die Schuldfrage beim Fahrer des anderen Autos liege, soll das Verfahren nach der Zahlung auf Kosten der Landeskasse eingestellt werden. Der Verteidiger sieht die Strafe als zu hoch. „Meine Mandantin hat mir glaubwürdig versichert, dass sie nichts mitbekommen hat“. Nach einer Beratung mit ihrem Anwalt erklärt sich die 65-Jährige mit der Geldstrafe einverstanden. Auf einen Einspruch verzichtet sie.

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