Bad Laasphe/Offenbach am Main. Drogenfund: Der Angeklagte bestreitet vor Gericht, dass die Drogen ihm gehören. Stattdessen nennt er einen Namen seines Freundes.
Eigentlich wollte der 20-jährige Angeklagte gemeinsam mit seinen Freunden ausgelassen feiern - doch nun musste er sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Am Ende wurde das Verfahren gegen den jungen Mann, der zum Tatzeitpunkt in Bad Laasphe wohnte, gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Doch was war eigentlich geschehen?
Es war der 15. Juli 2023, als der Angeklagte gemeinsam mit einigen Freunden in Offenbach am Main unterwegs war. Mit einem Taxi wollten sie zur Partylocation fahren. „Die anderen trugen Partyanzüge zum Raven und hatten keine Taschen“, so der Angeklagte. Das sei der Grund gewesen, warum er vor der Fahrt die Drogen in seine Bauchtasche packte. „Die gehörten nicht mir, sondern einem Kumpel“, sagte er aus und nannte im gleichen Atemzug auch Namen und Anschrift des Freundes. Er selbst habe mit den Drogen nichts mehr am Hut und sei kein Konsument. Er habe sie lediglich auf dem Weg aufbewahrt, wollte sie seinem Kumpel anschließend wiedergeben.
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„Das ist aber ein schlechter Freundschaftsdienst. Die paar Gramm hätten Sie besser bei ihm gelassen“, kommentierte Richter Torsten Hoffmann die Aussage des Angeklagten, der bereits 2019 einen Eintrag wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekam. Das Verfahren damals wurde eingestellt - ebenso weitere Verfahren unter anderem wegen Betruges. Am Dienstagmorgen saß er nun wegen des Besitzes von Betäubungsmittel auf der Anklagebank. Mit der Einziehung der bei ihm gefundenen Mittel zeigte sich der 20-Jährige, der bis vor kurzem noch in Griechenland wohnte, einverstanden.
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel schlug am Ende der Verhandlung vor, das Verfahren gegen den Angeklagten gegen eine Zahlung von 600 Euro einzustellen. Dem kam das Gericht nach. Die Geldbuße hat der 20-Jährige nun binnen sechs Monate zu zahlen. Das Geld geht an den Hof Fleckenbühl, in der Nähe von Marburg, der sich für ein drogenfreies Leben einsetzt.