Bad Berleburg/Wemlighausen. Bauvorhaben bei Wemlighausen liegt außerhalb der Vorrangzonen und könnte deshalb scheitern. Es gibt aber noch Zweifel bei der SPD.
„Unverhofft kommt oft“, sagte Bad Berleburgs Baudezernent Christoph Koch zum Einstieg in einen wichtigen Tagesordnungspunkt der Ratssitzung. So launig die Bemerkung, so besonders war auch der Antrag, der am Dienstag eingegangen war und ganz kurzfristig binnen Stunden auf die Tagesordnung gesetzt worden war.
Die KE Energy Holding GmbH & Co. KG will eine einzelne Windkraftanlage auf einem Berg im Dreieck zwischen dem Dödesberg, Wemlighausen und dem Rüsselsbach errichten. Hinter dem Bauvorhaben steckt die Firma Eurowind Energy GmbH, die einen Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt hat.
Der Antrag setzt die politischen Gremien und die Verwaltung in Bad Berleburg unter Zugzwang, weil sich eigentlich der Bauausschuss damit befassen müsste. Weil die nächste Plenarwoche aber erst in zwei Monaten stattfinde, wurde das Thema als Dringlichkeitsentscheidung auf die Tagesordnung des Rates gesetzt. Laut Christoph Koch gehe es darum, sich von der Politik eine Handlungsanweisung auch für die künftig noch zu erwartenden Bauanträge zu holen. Die Stadt schlägt vor, dem Bauvorhaben das notwendige Einvernehmen zu versagen. Begründet werden kann dies mit den gerade rechtswirksam gewordenen Windkraft-Vorrangzonen, weil der geplante Anlagenstandort außerhalb der Vorrangzonen liegt. Und deshalb dient er als Muster: „Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen auch bei zukünftigen Anträgen zu versagen, wenn diese außerhalb der im rechtskräftigen Sachlichen Teilflächennutzungsplan ‚Windenergie‘ der Stadt Bad Berleburg festgelegten Flächen für die Nutzung von Windenergie liegen“, heißt es in der Vorlage, die auch einstimmig den Rat passierte.
Strittige Rechtsfrage könnte gleich mit geklärt werden
Michael Sittler von der SPD, der sich lange gegen die Vorrangzonen gewehrt hatte, weil diese nach der Rechtsauffassung der SPD wohl keine ausreichende Steuerungswirkung entfalten werden, signalisierte auch die Zustimmung der Genossen: „Es ist eine logische und folgerichtige Konsequenz, den Flächennutzungsplan jetzt auch anzuwenden.“ Mit der Zustimmung verbinden die Genossen aber auch die Hoffnung, dass die strittige Rechtsauffassung geklärt wird, ob möglicherweise auch die Flächen für Windkraft herangezogen werden können, die zwar nicht in den städtischen Vorrangzonen, aber in den zum Teil davon abweichenden Regionalplan-Flächen für Windkraft liegen.