Bad Berleburg. Die Genehmigung liegt vor und die Vorrangzonen sind rechtskräftig. Was das aktuell für neue Bauvorhaben bedeutet.

Mit Wirkung vom 8. Januar 2024 hat die Stadt Bad Berleburg einen gültigen Sachlichen Teilflächennutzungsplan (STFNP) „Windenergie“.

Übersetzt heißt das, die von der Politik und Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Fachplaner Uwe Meyer und dem Fachanwalt Dr. Schröder ausgewählten Flächen haben jetzt eine rechtsgültige Ausschlusswirkung. In einem Bericht zum Bauausschuss am Dienstag, 6. Februar, berichtet die Verwaltung: „Sollten künftig Anträge für Windenergieanlagen außerhalb der Flächenkulisse des STFNP gestellt werden, so wird die Stadt Bad Berleburg im Rahmen der Verfahrensbeteiligung das Einvernehmen versagen.“

Ausschlusswirkung erzielen

Und weiter heißt es: „Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilflächennutzungsplans ‚Windenergie‘ umfasst den gesamten Außenbereich der Stadt Bad Berleburg. Die Darstellung der Flächen für die Nutzung der Windenergie soll gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bewirken, dass außerhalb der dargestellten Flächen öffentliche Belange der Errichtung und dem Betrieb einer privilegierten Windenergieanlage in der Regel entgegenstehen (sog. Ausschlusswirkung).“

Bad Berleburg hat 12 Vorrangzonen.
Bad Berleburg hat 12 Vorrangzonen. © Berleburg | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Insgesamt hat die Stadt Bad Berleburg zwölf Windkraft-Vorrangzonen auf einer Fläche von 2175,5 Hektar für Windkraft ausgewiesen. Das entspricht rund 7,8 Prozent der gesamten kommunalen Fläche und ist damit auch deutlich mehr, als das Land fordert. Dies hatte den Hintergrund, dass man in der Kürze der Zeit, die für die Planung noch bis zum Jahresende blieb, auf jeden Fall juristische Argumente entkräften wollte, dass man eine Verhinderungsplanung betreibe und auch bereits berücksichtigte, dass eine Stadt mit einer so großen Fläche und gleichzeitig dünnen Besiedlung einen größeren Anteil an der Energiewende tragen müsse als kleinere und dichter besiedelte Kommunen. Kurzum, es ging um Geschwindigkeit und Rechtssicherheit.

Politischer Streit um Vorrangzonen

Die Ausweisung war umstritten. Die SPD in Bad Berleburg wollte auf die Ausweisung der Zonen verzichten, weil diese nur bis zum Inkrafttreten des Regionalplanes für Windkraft gelten und weil es die Befürchtung gibt, das sich die beiden Planungen durch ihre in Teilen unterschiedliche Flächenkulisse addieren könnten, womit dann noch mehr Windkraftfläche entstünde.

CDU, UWG, AfD, Grüne und FDP hielten am Verfahren fest. „Wir werden das FNP-Verfahren nicht stoppen. Ansonsten würden wir uns unserer Mitbestimmungsmöglichkeiten berauben“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Schneider in der alles entscheidenden letzten Ratssitzung. Der CDU-Fraktionsvorsitzende verwies auch auf Gespräche, die die Verwaltung mit der Bezirksregierung rund um das FNP-Verfahren geführt hätten. Der Tenor: Die Regionalplanung berücksichtigt die Planungen der Stadt Bad Berleburg. „Dort ist uns gesagt worden, dass nicht aufgesattelt wird“, so Schneider, der nochmal darauf verweist, dass die Karten lediglich einen Regionalplan-Entwurf zeigten.

Mehr zum Thema