Bad Berleburg. Nach einem heftigen Streit mit ihrem Ehemann setzt sich die Berleburgerin ins Auto und trifft eine folgenschwere Entscheidung.

Weil sie unter dem Einfluss von Rauschmitteln ein Auto gefahren und anschließend sowohl das Haus als auch das Auto ihres Mannes beschädigt haben soll, musste sich eine 41-Jährige aus Bad Berleburg am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht verantworten. „Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Sachbeschädigung“ lautete die Anklage. Noch während der Verhandlung stellte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel einen Antrag auf Abgabe, dem das Gericht nachkam.

Doch was war eigentlich geschehen? Der 41-Jährigen wurde zur Last gelegt, am 13. Juni dieses Jahres gegen 6 Uhr nach einem Streit mit ihrem Ehemann mit dem Auto auf dem Weg zur Polizeiwache gewesen zu sein. Kurz vor dem Eintreffen dort sei sie jedoch umgedreht. Später soll sie dann absichtlich gegen das Auto ihres Mannes gefahren sein und sowohl das Auto als auch das Haus beschädigt haben. Laut Anklageschrift beläuft sich der Sachschaden auf 11.000 Euro. Eine später entnommene Blutprobe zeigte Spuren unter anderem von Kokain, THC und Antipsychotikum. Die Angeklagte selbst schwieg zum Tathergang. „Ich bin nicht so ein Mensch wie mein Mann, der andere ins offene Messer laufen lässt.“

Man merkte schon, dass sie sich in einem krankhaften Zustand befand. Auf der Wache konnten wir dann in aller Ruhe reden. Ich hatte das Gefühl, dass sie sich wirklich ehrlich die Seele frei redete.“
Zeuge

Ihr Mann hatte am besagten Tag die Polizei gerufen. „Er sagte uns, dass sich seine Frau in einem psychischen Ausnahmezustand befinde“, sagte ein Zeuge vor Gericht aus. Der Polizeibeamte hatte an dem Tag Dienst und wurde zur Wohnanschrift der Angeklagten gerufen. Vor Ort eingetroffen, fand er eine Angeklagte vor, die geschrien habe und mehrfach versucht habe wegzugelaufen. „Man merkte schon, dass sie sich in einem krankhaften Zustand befand“, so der Zeuge. Gemeinsam mit seinem Kollegen habe er die 41-Jährige dazu überredet, mit auf die Wache zu kommen. „Dort sprachen wir dann in aller Ruhe. Ich hatte das Gefühl, dass sie sich wirklich ehrlich die Seele frei redete“, sagte er aus. Dort habe sie den Beamten den Tathergang geschildert. Dass sie gemeinsam mit ihrem Mann in der Nacht zuvor Rauschmittel eingenommen habe, dass es Streit gab und sie zur Polizei fahren wollte. „Ich habe sie daraufhin mehrfach belehrt“, so der Zeuge.

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Ob der Mann ebenfalls Rauschmittel einnahm, konnte der Zeuge nicht bestätigen. „Uns gegenüber hatte er ausgesagt, seit 15 Jahren clean zu sein. Ich weiß nicht, ob es die Situation ist, die ihn so mitnahm oder ob er ebenfalls Drogen konsumierte. Das kann ich nicht sagen.“ Vor Ort wurden jedenfalls keine Drogen vorgefunden. „Man spürte jedoch die angespannte Lage zu Hause. Es war gut, dass wir dort wegkamen, um in Ruhe zu reden.“ Im Flur sollen zudem laut Zeugen viele Scherben gelegen haben. „Es kann schon sein, dass es hier zum Gemenge kam.“ Der Ehemann selbst habe dem Polizisten gegenüber geschildert, seiner Frau einige Backpfeifen gegeben zu haben, „um sich zu wehren“. Auch habe er geblutet.

Langes Rechtsgespräch zwischen den Parteien

Zu einer Aussage des Ehemannes jedoch kam es am Dienstagmorgen nicht. Denn: „Ich habe Zweifel daran, ob meine Mandantin überhaupt zu dem Zeitpunkt schuldfähig war“, äußerte der Verteidiger. In einem Rechtsgespräch zwischen ihm, Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sowie Richter Torsten Hoffmann, einigte man sich darauf, ein Gutachten hierzu einzuholen. Auch soll der behandelnde Arzt der Angeklagten gehört werden.

Problem: Die Tat ereignete sich nicht im eingegrenztem Bereich, sondern im öffentlichen Raum. Damit stellte sie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel stellte daher einen Antrag auf Abgabe. Dem kam das Gericht nach. Nun soll das Schöffengericht am Amtsgericht Bad Berleburg den Fall verhandeln. Dann muss sich die Angeklagte erneut vor Gericht verantworten. „Was hier besprochen und notiert wird, ist wirklich unfair. Ich bin vielleicht die Beschuldigte, aber nicht die Täterin, sondern das Opfer. Über Jahre hinweg hat er mich betrogen und belogen. Und er belügt auch Sie und wird es immer wieder tun“, so die Angeklagte. Ein neuer Termin wird noch festgesetzt.