Erndtebrück/Bad Berleburg. Eine 23-Jährige kauft mit einer gefundenen EC-Karte 14 Schachteln Zigaretten an einem Erndtebrücker Automaten – und muss dafür nun in Haft.

„Es tut mir wirklich leid“, sagte die 23-jährige, gebürtige Bad Berleburgerin mit gesenktem Kopf vor dem Amtsgericht Bad Berleburg, als sie sich dort am Dienstagmorgen wegen eines Computerbetruges verantworten musste. Eine Tat, die die junge Frau gleich zu Beginn der Verhandlung gestand – und für die sie am Ende zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.

Am 20. Dezember 2022 hatte die 23-Jährige gemeinsam mit ihrem damaligen Partner auf dem Weg zu einem Supermarkt in Erndtebrück eine Geldbörse gefunden und anschließend mit nach Hause genommen. Wenig später dann nahm die Angeklagte sowohl die 75 Euro sowie die EC-Karte an sich. Mit der Karte ging sie dann zu einem Zigarettenautomaten und kaufte dort mehrere Schachteln. „Ich habe es einfach versucht und die Karte solange vorgehalten, bis es nicht mehr ging.“ Insgesamt 14 Schachten kamen dabei heraus – die legte die 23-Jährige zunächst an die Seite. „Mein Freund wusste davon nichts“, sagte sie vor Gericht aus.

Schwere Kindheit

Und der Freund wollte später dann gemeinsam mit der Angeklagten den gefundenen Geldbeutel auf der Polizeidienststelle in Erndtebrück abgeben. Dort gestand die 23-Jährige daraufhin ihre Tat – und übergab den Beamten wenig später zehn der 14 Zigarettenschachteln. Vier Schachteln hatte sie zu dem Zeitpunkt bereits verkauft. Von dem Erlös wollte sie nach eigenen Aussagen Alkohol und Essen kaufen. Auch von Marihuana war die Rede. Bereits als Teenager kam die Angeklagte mit Drogen in Kontakt, berichtet ihre Bewährungshelferin. „Ihre Mutter selbst konsumierte Drogen, dadurch war für die Angeklagte die Hemmschwelle nicht so groß.“ Kontakt zu ihren Geschwistern gebe es keinen. „Ihr Leben ist geprägt durch Beziehungsbrüche. Sie selbst wuchs in verschiedenen Heimen auf.“

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Seit einem Jahr etwa betreut Sina Vetter die Angeklagte. „Es war schwer in dieser Zeit, den Kontakt mit der Angeklagten aufzunehmen. Die Termine mit dem Jugendamt und der Suchtberatung fanden meist ohne sie statt, so dass ich heute leider eine negative Prognose abgeben muss.“ Bereits 2015 wurde die Angeklagte zum ersten Mal verurteilt – damals wegen Sachbeschädigung. Es folgten weitere Verurteilungen wegen falscher Verdächtigung, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Diebstahl. Aktuell verbüßt sie in der JVA Bielefeld eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dort, so die Angeklagte, habe sie eine Arbeit und somit wieder Struktur in ihrem Leben. „Ich fühle mich dort wohl. Die Arbeit hat mich wieder auf den richtigen Weg gebracht.“

Angeklagte zeigt sich geständig und einsichtig

Positiv gewertet von allen Seiten – Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Richter – wurde, dass sie sich zu Beginn der Verhandlung „geständig und einsichtig zeigte“ und sich direkt nach der Tat bei der Geschädigten via Facebooknachricht entschuldigte und ihr das Geld für die bereits verkauften Schachteln zurückzahlen wolle. „Sie ist schon sehr ehrlich“, so ihr Verteidiger. „Der Sachverhalt ist klar. Es ist eine Tragödie, die sich hier abspielt. Dass ein Mensch wegen ein paar Zigaretten in Haft muss. Doch das Problem sitzt tiefer und die Justizvollzugsanstalt ist vielleicht der Weg, mit dem die Angeklagte zu sich selbst findet, um endlich Hilfe anzunehmen.“ Er plädierte für eine viermonatige Freiheitsstrafe.

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Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah dies ähnlich. „Sie haben sich geständig und einsichtig gezeigt. Und auch der Schaden ist eher gering.“ Strafschärfend bewerte sie jedoch die vielen Vorstrafen und sah eine hohe Wiederholungsgefahr. Sie plädierte für eine fünfmonatige Haftstrafe.

Richter Torsten Hoffmann verurteilte die 23-Jährige am Ende wegen des Computerbetruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. „Sie haben zehn Schachteln freiwillig ausgehändigt und sich geständig gezeigt. Dennoch aber ist Ihr Handeln strafbar. Und das wissen Sie.“