Bad Berleburg. Während laufender Bewährungen begeht ein Bad Berleburger eine weitere Straftat – und kassiert dafür nun eine Haftstrafe.
Dass ein Diebstahl geringwertiger Sachen in einer Haftstrafe münden kann, musste nun ein 32-jähriger Bad Berleburger am eigenen Leib erfahren. Der Grund: Er war bereits mehrfach vorbestraft und die Tat wurde während drei laufender Bewährungen (eine von ihnen ist bereits ausgelaufen) begangen. Am Dienstagmorgen musste sich der Angeklagte nun erneut vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten – und wurde am Ende zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt.
Doch was war überhaupt geschehen? Am 26. Juni dieses Jahres soll der 32-Jährige gegen 18.21 Uhr in einem Drogerie-Markt Liebeskugeln im Wert von 12.99 Euro gestohlen haben. Eine Tat, die der Berleburger bereits vor der Verhandlung in einem Schreiben an das Gericht gestand. „Ich habe es getan, was soll ich noch groß dazu sagen?“, so der Angeklagte. Zu den Gründen für die Tat wollte er vor Gericht nichts sagen. Ertappt hatte ihn eine Verkäuferin, bei der er sich zuvor über das Sexspielzeug erkundigt habe. „Ich war gerade dabei Ware zu sortieren und einzuräumen, da fragte mich der Kunde, wo er denn das Sexspielzeug finde“, sagte die Verkäuferin vor Gericht aus. Schon zuvor habe der Angeklagte sie mehrfach um Hilfe gebeten – unter anderem beim Ausdrucken von (nicht jugendfreien) Fotos, wie sie vor Gericht aussagte.
Verkäuferin bemerkt Diebstahl
Wenig später habe sie mitbekommen, wie der Angeklagte an der Kasse Zigaretten kaufte und schaute im Gang nach, ob er auch das Spielzeug mitnahm. Dort jedoch fand die Verkäuferin lediglich eine leere Packung vor. „Ich habe den Gang erst kurz zuvor aufgeräumt. Das war eindeutig, dass er die Ware mitnahm.“ Und das nur kurz nach seiner Freilassung und unter laufender Bewährung. „Ich verstehe es einfach nicht, warum er das getan hat“, sagte auch Bewährungshelferin Sina Vetter, unter deren Aufsicht der Angeklagte seit etwa einem Jahr steht.
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„Der Angeklagte hat in der letzten Zeit wirklich an sich gearbeitet, steht in einem festen Arbeitsverhältnis und hat mittlerweile ein kleines Apartment.“ Und genau hier sah sie auch die Gefahr: „Noch einmal wird sein Arbeitgeber das nicht mitmachen. Er steht aktuell noch unter zwei laufenden Bewährungen – er wusste, was auf dem Spiel steht. So schwer es mir auch fällt – ich kann heute nur eine negative Prognose abgeben.“
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Während sein Verteidiger am Ende eine Geldstrafe für seinen Mandanten forderte, damit er weiterhin seiner Arbeit nachgehen könnte, forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. „Sie sind geständig – das spricht für Sie und der Schaden ist sehr gering. Dennoch sind Sie mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vermögensdelikten. Zudem haben Sie die Straftat begangen obwohl Sie unter Bewährung standen.“ Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten am Ende zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe. Binnen einer Woche kann gegen das Urteil Revision eingelegt werden.