Bad Berleburg. Ein 20-jähriger Berleburger war spät dran und beschädigte beim Parken ein anderes Auto. Weil er dies nicht bemerkte, stand er nun vor Gericht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heißt es in einem Sprichwort – und das gilt auch vor Gericht. Weil sich ein 20-jähriger Bad Berleburger unerlaubt vom Unfallort entfernte, stand er nun vor dem Amtsgericht. „Die Sache tut mir mittlerweile echt leid. Es war ein Fehler, den Ort zu verlassen. Das war meine Unwissenheit“, sagte der Berleburger vor Gericht aus.

Für seine Ausbildung fuhr der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige im Januar dieses Jahres nach Siegen zur Berufsschule. „Beim Einparken beschädigte er ein anderes Fahrzeug und entfernte sich vom Unfallort“, heißt es in der Anklage. Der entstandene Schaden beliefe sich auf 1200 Euro. „Ich war spät dran und gestresst. Ich habe die Parklücke gesehen und eingeparkt“, schilderte der Angeklagte die Geschehnisse vor Gericht. Dass er nah an einem anderen parkenden Fahrzeug war, habe er gesehen. „Ich habe über den Spiegel geschaut, ob es passt. Als ich ausgestiegen bin, habe ich noch mal am Auto geguckt, ob ich dran gewesen war.“ Eine Beschädigung sei ihm nicht aufgefallen. „Ich habe eine gewisse Art von Flecken am anderen Auto gesehen, aber nichts an meinem Auto. Ich habe daran herrumgewischt und bin davon ausgegangen, dass es nur Dreck ist und nichts beschädigt ist.“ Also ging der Angeklagte zum Unterricht.

Ein Zeuge rief nach dem Unfall die Polizei

Als er in der Pause etwas aus seinem Fahrzeug holen wollte, fand er eine Zettel an seiner Windschutzscheibe. Eine Mitteilung der Polizei, dass ein Zeuge ihn beobachtet habe, wie er das Fahrzeug beschädigte und er dafür angeklagt werde. Das beschädigte Fahrzeug stand zu diesem Zeitpunkt immer noch auf dem Parkplatz daneben. Nach der Schule sei der Angeklagte in Siegen bei der Polizei gewesen, um sich zu erkundigen, wie es weitergehe. „Es hieß, ich werde eine Schreiben erhalten. Deswegen habe ich auch nicht weiter versucht, Kontakt aufzubauen, um den Schaden zu klären.“

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Mittlerweile weiß der Angeklagte, wie er sich richtig verhalten hätte: „Warten bis der Besitzer des anderen Fahrzeuges auftaucht oder die Polizei informieren“, erklärte er vor Gericht. „Das ist jetzt alles hätte, hätte“, sagte Richter Torsten Hoffmann. „Es war mein Fehler. Falls es in Zukunft noch mal zu so einer Situation kommen sollte, weiß ich, wie ich richtig reagiere“, so der Berleburger. Da sich der Angeklagte geständig und reumütig zeigte, keine Vorstrafen oder Punkte in Flensburg hat und der Schaden mittlerweile von der Versicherung mit ungefähr 700 Euro – weniger als zuerst angenommen – beglichen wurde, kam es nicht zu einer Verurteilung. „Ich glaube, dass sich der Angeklagte in Zukunft anders verhalten wird“, sagte auch der Staatsanwalt.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldbuße von 400 Euro verurteilt

Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Der Angeklagte muss 400 Euro in vier Monatsraten zu je 100 Euro an den Verein Brücke Siegen zahlen. Die Brücke setzt sich für die Jugend- und Straffälligenhilfe und die Prävention von Jugendkriminalität ein. Die sozialpädagogischen und therapeutischen Angebote sollen Jugendlichen – aber auch Erwachsenen – Unterstützung und Hilfe anbieten, wenn sie in schwierigen Lebenssituation oder Krisen geraten sind.