Bad Berleburg. Engagierte Fahrradfahrer haben viele Punkte in Bad Berleburg gefunden, die verändert werden sollten. Wir haben die Antworten der Stadtverwaltung.
Die ADFC-Ortsgruppe Bad Berleburg (Allgemeiner Deutscher Fahrradclubs) und weitere Fahrrad-Freunde möchten das Radfahren in Bad Berleburg sicherer machen. Deswegen haben Felicitas Hegemann, Rainer Kaletsch, Dr. Nikola Fenner und Eike Meesmann mehrere Gefahrenstellen im gesamten Stadtgebiet ausgemacht und Fragen dazu an die Stadtverwaltung formuliert, die aus dem Rathaus für die Stadtratssitzung am Montag schriftlich beantwortet wurden. Wir geben die Fragen und die schriftliche Beantwortung wider.
L 553 Ortsdurchfahrt Arfeld/Tempo 30 und Schutzstreifen: Da Sie in der Antwort der Bürgeranfrage vom 6. Dezember 2022 ausgeführt haben, dass keine weitere Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit oder Schutzstreifen durchführbar sind: Wie wird die Sicherheit für Radfahrendekünftig alternativ erhöht?
Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in der Ortsdurchfahrt Arfeld geplant. Die aktuell gültige Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt weder die Einrichtung einer Tempo-30-Zone noch einen Schutzstreifen zu. Ohne Erhöhung des Mitspracherechts der Kommune bei solchen verkehrsrechtlichen Anhörungen besteht derzeit keine Möglichkeit zur Verbesserung der Radverkehrssituation.
Ortsdurchfahrt Aue: Beidseitige Schutzstreifen sind nach Ihren Ausführungen möglich und für sinnvoll erachtet, aber die genauere Betrachtung der Parksituation ist notwendig. Sind die Markierungspläne eingereicht worden und wie war das Ergebnis der Prüfung? Wann werden die Schutzstreifen beidseits voraussichtlich realisiert?
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Die Schutzstreifen Ortsdurchfahrt Aue werden vom Baulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW geplant, verkehrsrechtlich beantragt und durchgeführt. Die verkehrsrechtliche Anhörung und Prüfung der Markierungspläne erfolgte noch nicht.
Ortsdurchfahrt Sassenhausen: Schutzstreifen sind von Ihnen beiderseits als möglich und sinnvoll beschrieben worden. Sind die Markierungspläne eingereicht worden und wie war das Ergebnis der Prüfung? Wann werden die Schutzstreifen beidseits voraussichtlich realisiert?
Die Schutzstreifen Ortsdurchfahrt Sassenhausen werden vom Baulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW geplant, verkehrsrechtlich beantragt und durchgeführt. Die verkehrsrechtliche Anhörung und Prüfung der Markierungspläne erfolgte noch nicht.
Bärenbrücke bis Ederstraße: Halten Sie es seitens der Stadt für möglich, bei der entsprechenden Behörde das Nachziehen der Fahrbahnmarkierung (insbesondere des durchgezogenen Mittelstreifens) im Interesse der Erhöhung der Radsicherheit zu forcieren?
Die Mittelmarkierung ist bereits angeordnet und wurde in der Verkehrsschau vom 2. August 2023 nochmals bestätigt.
Stöppelsweg/Raumland: Schutzstreifen bergauf sind als möglich beschrieben, aber nicht favorisiert. Wie soll ein — derzeit und künftig zunehmender - Schulradverkehr (siehe Diskussion über „Schultaxis“) Ihres Erachtens deutlich mehr Sicherheit erlangen? Insbesondere: Wie kann die notwendige Querung bei Straßennutzung aufwärts über die Straße zum Radweg Richtung Schulen sicher gestaltet werden?
Dass ein Schutzstreifen favorisiert wurde, wurde hier missverstanden. Ein beidseitiger Schutzstreifen ist nicht möglich. Eine einseitige Schutzstreifenmarkierung wäre bei der Fahrbahn vom 6,50 Metern möglich, wurde aber aufgrund der nur 220 Meter lang vom Baulastträger und in der Verkehrsschau abgelehnt. Demnach wäre eine bauliche Anlage (gemeinsamer Geh-/Radweg) den Radverkehrskonzepten zu entnehmen. Die Herstellung wäre jedoch dem Baulastträger Straßen NRW zuzuordnen.
Markierung Vorrang Radpendlerroute Stöppelsweg/Am Sportfeld: Wann und wie wird diese Gefahrenstelle — bislang ohne vollständige Beschilderung – für Radfahrende (SchülerInnen, Sportvereine, Freizeitnutzung) deutlich sicherer gestaltet? Wie hat sich die Regionalniederlassung Südwestfalen von Straßen NRW zu Ihrer Frage vom 14. Oktober 2022 geäußert und was folgt daraus?
Hier wurden Aussagen vermischt (Punkt 13), weshalb die Frage missverständlich erscheint. Der Landesbetrieb Straßen.NRW ist nicht Baulastträger. Es handelt sich um den Knotenpunkt Am Sportfeld/Radweg Stöppelsweg, nicht um den Übergang auf die L 906.
Astenbergstraße/Mühlwiese: Einfädeln in den Verkehr südwärts an der Tankstelle. Wie hat sich Straßenbau Regionalniederlassung Südwestfalen zu Ihrer Frage vom 14. Oktober 2022 diesbezüglich geäußert und was folgt daraus?
Eine Markierungslösung zur Überführung des Radweges auf die Bundesstraße ist nicht möglich. Tatsächlich muss der Radverkehr dem auf der B 480 fahrenden Verkehr Vorfahrt gewähren und sich langsam einordnen.
Tempo-30-Zonen: Wie lautet das Ergebnis der Anhörung und Anordnung in Bezug auf die Industriestraße Raumland und Im Oberdorf in Wemlighausen?
Die Verkehrsschau 2023 war thematisch bereits ausgelastet. Zudem gibt es hierzu noch Klärungsbedarf.
Geplanter Ausbau Entlastungsstraße (Limburgerstraße-Schulstraße- Unterm Höllscheid): Welche Endplanung der Strecke (inkl. welcher Schutzstreifen) ist inzwischen erfolgt und wie sind die zu erwartenden zeitlichen Abläufe der einzelnen Bauabschnitte? Welche zeitlichen Abläufe sind in Bezug auf den Kreisverkehrsplatz Limburgstraße erwartbar?
Wie bereits mehrfach berichtet, wurde der Förderantrag der Entlastungsstraße geteilt und in diesem Jahr nur die Limburgstraße eingereicht. Der Ausbau soll mit beidseitigen Radfahrstreifen erfolgen. Eine Zuwendung wird erst in 2024 erwartet. Der Baubeginn ist maßgeblich abhängig von der Baumaßnahme Ausbau B 480 Kreisverkehrsplatz vom Landesbetrieb Straßen. NRW. Die Planung zeitliche Abläufe und Bauabschnitte sind Teil der noch zu beauftragenden Leistungsphasen 4-7.
Verkehrsschau: Aus der Perspektive der Radsicherheit, welche Ergebnisse hat die für 2023 anvisierte Verkehrsschau ergeben?
Zusage der Schutzstreifen Aue und Sassenhausen, Verkehrsrechtliche Anordnung zur Freigabe diverser Einbahnstraßen.
Übergang Radweg Stöppel auf L 906: Hat der Baulastträger den Markierungsplanaufgestellt und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Der Radverkehr wird im Mischverkehr über die Gemeindestraße auf die L 906 geführt. Tatsächlich muss der Radverkehr dem aus der Gemeindestraße kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren. Demnach wurde eine entsprechende Beschilderung angeordnet. Eine Markierungslösung zum Queren bzw. Auffahren von der Landesstraße ist bzgl. der Breiten nicht möglich.
Schutzstreifen: Die Einrichtung der Schutzstreifen in Berghausen und Sählingstraße in der Kernstadt ist erfreulicherweise erfolgt, dies zieht Fragen nach sich, wobei es hauptsächlich um das korrekte Verhalten der Kfz-Fahrenden geht. Wie kann die Bevölkerung informiert werden, wie das korrekte Verhalten ist?
In der kommenden Mobilitätswoche und dem nächsten Bürgerforum soll das richtige Verhalten bzw. die verschiedenen Bedeutungen von Radverkehrseinrichtungen (Schutzstreifen Radfahrstreifen, Gemeinsamer/Geteilter Geh-Radweg) intensiv informiert werden. Grundsätzlich sind diese markierten/beschilderten Einrichtungen in der StVO geregelt, welche von den Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich zu befolgen sind. Gleichwohl wird die Kommune präventiv über die Neuerung der Verkehrssituation informierend tätig.