Bad Berleburg/Erndtebrück. 2100 Euro für eine „Schrottkarre“ fand der 30-Jährige anscheinend ausreichend. Wegen Betrug sitzt er in Bad Berleburg nun auf der Anklagebank.

Dass man bei einem Autokauf nicht nur auf das Geld, sondern auch auf den Zustand des Wagens achten sollte, musste ein 30-Jähriger, wohnhaft in Bremerhaven, wohl genauso lernen, wie das richtige Verhalten, wenn er die Anforderungen des Kaufvertrags nicht erfüllt. Konkret geht es um die Felgen seines erst kürzlich erworbenen Autos, für die er 400 Euro zahlen sollte. Geld, das der Verkäufer aus Erndtebrück bis heute nicht erhalten hat. Daher musste sich der 30-Jährige am Dienstagmorgen vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Betrug. Sein Anwalt hatte gegen die zuvor verhängte Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro und die Einziehung des Wertersatzes Einspruch eingelegt. Inwieweit der alleinerziehende Mann für seine Tat am Ende verurteilt wird, wird sich noch zeigen. Das Verfahren wird ausgesetzt.

Doch alles der Reihe nach: Es ist der 1. Mai 2021, als der Angeklagte den Kaufvertrag abschloss. Und der beinhaltete eben auch vier Felgen im Wert von 400 Euro, die er jedoch nicht bezahlte. Einen Vorwurf, den der Angeklagte vor Gericht einräumte. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Ukat, gab folgende Erklärung ab: „Es ist richtig, dass er damals den Kaufvertrag abschloss“, so der Rechtsanwalt. „Dabei ging es jedoch nicht nur um die Felgen, sondern auch um einen gebrauchten BMW im Wert von 2100 Euro.“ Auch sollen bereits zwei weitere Pkw bezahlt und übergeben worden sein. „An den BMW aber waren noch Felgen angebracht, für die der Verkäufer noch einmal 400 Euro haben wollte, oder aber er holt die Felgen wieder ab.“

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Doch weder wurden die Felgen bezahlt, noch wurden sie zurückgegeben. „Mein Mandant wollte die Felgen bezahlen. Doch dann verstarb sein Großvater, sodass er für die Beerdigung nach Bulgarien reisen musste. Die Kosten für die Beerdigung und die Reise waren sehr hoch.“ Und: „Unter uns gesagt, ist das Auto ein Schrotthaufen. Es entsprach nicht den Vorstellungen meines Mandanten und er sah nicht ein, noch weitere 400 Euro hierfür zu zahlen. Er hielt 2100 Euro für ausreichend.“

Felgen wurden bis heute nicht bezahlt

Das sah der Verkäufer anders und erstattete Anzeige gegen den heute 30-Jährigen. „Allerdings ist man hierbei zivilrechtlich nicht an meinen Mandanten herangetreten. Hätte er ein Schreiben vom Anwalt bekommen, hätte er sicherlich gezahlt. Er sagte mir, dass er diesen ganzen Ärger nicht auslösen wollte“, betonte Ukat.

„Wenn er den Ärger nicht wollte – warum hat er dann bis heute nicht die 400 Euro gezahlt? 2022 wurde die Anklage erhoben. Bis heute hatte er Zeit für die Überweisung. Dass das Auto ein Schrotthaufen ist, ergibt sich aus dem Kaufpreis“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, die zudem auf die zum Tatzeitpunkt laufende Bewährung hinwies. „Am 15. April wurde der Angeklagte aus der Haft entlassen. Die Tat ereignete sich also nur wenige Tage nach der Entlassung“, mahnte sie. Eine Einstellung des Verfahrens, dass der Verteidiger für seinen Mandanten forderte, stand für die Oberamtsanwältin nicht zur Debatte. „Er sollte die Geldstrafe lieber annehmen“, sagte sie. „Die 40 Tagessätze sind fast schon ein Geschenk.“

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Das sah der Verteidiger anders: „Mein Mandant hat Angst, dass durch eine Verurteilung die Bewährung zurückgerufen wird und er seine Kinder verlassen muss.“ Daher bat er darum, dies zunächst beim zuständigen Landgericht zu prüfen, bevor er den Einspruch zurücknimmt. Hierfür bekam er vom Gericht nun einen Monat Zeit. Sollte er sich binnen dieses Monates nicht melden, sollen ergänzende Ermittlungen im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse des Angeklagten zur Tatzeit durchgeführt werden, sowie eine BaFin-Abfrage: War er wirklich zahlungsunfähig? Oder war es doch ein geplanter Betrug?